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Winfried Kretschmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Horst T. •

Frage an Winfried Kretschmann von Horst T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Kretschmann,

ich bitte um Beantwortung folgender Fragen.

1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die besondere Altersgrenze für Feuerwehrbeamte -und damit indirekt auch für tarifbeschäftigte Feuerwehrleute- wieder auf 60 Jahre festgesetzt wird ?

2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Feuerwehrzulage - wie in Bayern beriets geschehen und in NRW vorgesehen - wieder dynamisiert und ruhegehaltsfähig wird ?

3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Feuerwehrbeamten hinsichtlich der Regelungen ( Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr) für die Altersgrenze, Heilfürsorge, Dienstkleidung, Versorgung und Feuerwehrzulage den Polizeibeamten gleichgestellt werden, beri denen die Voraussetzung "Einatzdienst" nicht gestellt wird.

4. Werden sie sich dafür einsetzen, dass die Empfehlung der Ständigen Innenministerkonferenz vom Juli 1972 auch in Baden-Württemberg wie z.B. in NRW und Bayern geschehen im Feuerwehrgesetz umgesetzt wird und hauptamtliche feuerwehrtechnische Beschäftigte verbeamtet werden ?

5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Feuerwehrgesetz dahin gehend geändert wird, dass wie z.B. in Bayern in Gemeinden ab 50.000 Einwohner eine Ständige Wache mit einer Mindeststärke einer Staffel ausgestattet werden ?

Mit freundlichen Grüßen
Horst Tüttelmann

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Tüttelmann,

vielen Dank für Ihre Frage. Gern beantworte ich diese wie folgt:

1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die besondere Altersgrenze für Feuerwehrbeamte -und damit indirekt auch für tarifbeschäftigte Feuerwehrleute- wieder auf 60 Jahre festgesetzt wird ?

ja

2. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Feuerwehrzulage - wie in Bayern beriets geschehen und in NRW vorgesehen - wieder dynamisiert und ruhegehaltsfähig wird ?

Wir sind offen und gesprächsbereit, was dieses Thema anbelangt. Es werden von uns hin dieser Hinsicht sicherlich keinerlei Entscheidungen ohne Miteinbeziehung der Gewerkschaften getroffen.

3. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Feuerwehrbeamten
hinsichtlich der Regelungen ( Beamte des Einsatzdienstes der Feuerwehr)
für die Altersgrenze, Heilfürsorge, Dienstkleidung, Versorgung und
Feuerwehrzulage den Polizeibeamten gleichgestellt werden, beri denen die
Voraussetzung "Einatzdienst" nicht gestellt wird.

Grundsätzlich sind wir für diese Forderung. Allerdings lässt sich nicht jede Regelung eins zu eins übertragen. Deswegen muss hier im Einzelfall geregelt werden. Auch hier werden wir das Gespräch mit den Interessensvertretungen suchen.

4. Werden sie sich dafür einsetzen, dass die Empfehlung der Ständigen
Innenministerkonferenz vom Juli 1972 auch in Baden-Württemberg wie z.B. in
NRW und Bayern geschehen im Feuerwehrgesetz umgesetzt wird und
hauptamtliche feuerwehrtechnische Beschäftigte verbeamtet werden ?

Wenn die Landesregierung hier eine gesetzliche Landesregelung einführt, hat dies Konnexitätsfolgen, da das Land in diesem Fall an der Finanzierung beteiligt werden muss. Feuerwehrpersonal ist, wie Sie wissen, kommunales Personal und auf kommunaler Ebene kann es keine Landesbeamten geben. Grundsätzlich sind wir deswegen dafür, dass dies im Entscheidungsbereich der Kommunen bleibt und das Land hier die kommunale Entscheidungshoheit nicht einschränkt.

5. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Feuerwehrgesetz dahin gehend
geändert wird, dass wie z.B. in Bayern in Gemeinden ab 50.000 Einwohner
eine Ständige Wache mit einer Mindeststärke einer Staffel ausgestattet
werden ?

Auch in diesem Fall hätte es durch die Konnexität erhebliche finanzielle Folgen für das Land. Deswegen muss hier der tatsächliche Bedarf seriös geklärt werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kretschmann

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