Frage an Winfried Kretschmann von Constanze K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kretschmann,
die Grünen sprechen im Zusammenhang mit S21/K21, wie auch die SPD, von einem Volksentscheid, den Sie im Falle einer Regierungsbeteiligung herbeiführen möchten.
Nun sind aber besonders in Stuttgart viele der Meinung, dass über den Kopfbahnhof eine Bürgerbefragung in Stuttgart und über die NBS, getrennt davon, ein Volksentscheid befinden sollte, was getan wird.
Die Stuttgarter wollen über IHREN Bahnhof bestimmen, da sein Schicksal für den Rest des Landes nicht entscheidend ist, für uns aber schon! Der Tiefbahnhof ist überflüssig und nicht zwingend an die NBS gebunden.
Wie stehen Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
C. Klein
Sehr geehrte Frau Klein,
zunächst möchte ich mich für Ihre Anfrage bedanken, die ich gerne beantworte.
Wir GRÜNEN setzen uns für eine Stärkung der Bürgerbeteiligung/Direkten Demokratie auf allen Ebenen ein. Demokratie lebt von interessierten und verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern. Nur mit einem „Mehr an Bürgerbeteiligung“ kann der zunehmenden Politikverdrossenheit und der entstandenen Distanz zwischen Politik und Zivilgesellschaft wirksam begegnet werden. Bürgerinnen und Bürger wünschen mehr direkten Einfluss, wollen hierfür Verantwortung übernehmen und fordern aus diesen Gründen direktdemokratische Formen der Bürgermitsprache. Gesetzlich verbriefte Instrumente der direkten Demokratie gibt es auf kommunaler (Bürgerentscheid) und auf der Landesebene (Volksabstimmung). Die Bürgerbefragung ist gesetzlich nicht verankert, wird aber von Kommunen gerne verwendet, um zu sehen, wie die Bevölkerung in der Kommune über eine Sache denkt.
Die grüne Landtagsfraktion hat auf der Landesebene gemeinsam mit der SPD im letzten Sommer daher einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Volksinitiative in den Landtag eingebracht. Unser Ziel ist es, die Landesverfassung zu ändern und die Hürden für Volksabstimmungen zu senken. Konkret bedeutet dies, dass die formalen Hürden für Volksbegehren und Volksabstimmung gesenkt werden d.h das Quorum bei Unterschriften von 16,6% (ca. 1,2 Mio) wird auf 5% (ca. 375.000) abgesenkt, die Frist zur Unterschriftensammlung wird von 2 Wochen auf 6 Monate ausgeweitet und die Eintragung soll sowohl in Ämtern als auch freie Sammlung erfolgen. In Baden-Württemberg gab wegen der unüberwindbaren Hürden trotz Verankerung in der Landesverfassung seit 1974) bis heute keine einzige Volksabstimmung.
Da Stuttgart 21 auch mit Landesmitteln finanziert ist, geht diese Projekt alle Bürgerinnen und Bürger des Landes etwas an, da dies öffentliche Gelder des Landes sind. Daher fordern wir eine Volksabstimmung über Stuttgart 21 bezogen auf die finanzielle Beteiligung des Landes an diesem Projekt.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kretschmann