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Winfried Kretschmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Norbert M. •

Frage an Winfried Kretschmann von Norbert M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kretschmann,

Sie haben am 25. November 2009 dem Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Ethylen-Rohrleitungsanlage in Baden-Württemberg wie alle Ihre Fraktionskollegen/innen zugestimmt. Dazu habe ich folgende Fragen an Sie:

1. Können Sie mir bitte erklären, warum Sie mit diesem Gesetz ein so hochgefährliches Pipeline-Projekt ermöglicht haben, ohne sich ernsthaft mit der dadurch entstehenden erheblichen Gefährdung der Anwohner entlang der Leitung auseinanderzusetzen?
2. Weshalb haben Sie die Möglichkeit einer nie ausschließbaren Leckage, die im schlimmsten Fall zu einem Inferno mit katastrophalen Folgen führen kann, völlig außer Betracht gelassen?
3. Warum haben Sie es versäumt, eine Haftung des Betreibers oder des Landes in unbegrenzter Höhe durchzusetzen?
4. Wieso gibt es bis heute keine erkennbare Katastrophenschutzplanung für dieses Projekt?
5. Warum haben Sie nicht dafür gesorgt, dass das Land oder die Betreiberfirma den Eigentümern von bebauten oder unbebauten Grundstücken entlang der Pipeline für die zu erwartende Wertminderung einen finanziellen Ausgleich leistet?
6. Sind Sie sich bewusst, dass mit Ihrer Zustimmung zu diesem Gesetz das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf Schutz des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit schon jetzt und im Katastrophenfall in noch höherem Maße verletzt wird?
7. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Landtag von Baden-Württemberg dieses bürgerfeindliche Gesetz schnellstens zurücknimmt oder zumindest in wesentlichen Punkten novelliert, um das in hohem Maße zerstörte Vertrauensverhältnis zwischen Wählerschaft und Gewählten wieder in Ordnung zu bringen?

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Müller

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Müller,

es ist richtig, dass meine Fraktion dem Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Ethylen-Rohrleitungsanlage zugestimmt hat.
Vor der Zustimmung haben wir das Vorhaben innerhalb der Grünen Landtagsfraktion diskutiert. Unsere umweltpolitische Fachabteilung hat dabei auch auf Sicherheits-Bedenken hingewiesen.

Wir sind jedoch innerhalb der Fraktion zu der Einschätzung gelangt, dass das Projekt vertretbar ist, die Planungen dem Stand der Technik und den erforderlichen Sicherheitsbestimmungen entsprechen und Maßnahmen für eventuelle Schadensfälle im erforderlichen Umfang vorgesehen sind.

Wir haben dem Gesetz im Übrigen erst zugestimmt, nachdem der Betreiber weitere Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern durchgeführt hatte und Enteignungen auf diese Weise fast ganz vermieden werden konnten. Eine Verletzung der AnwohnerInnen in ihrem Eigentumsrecht oder in ihrem Recht auf Unversehrtheit liegt meines Erachtens nicht vor.

Die von Ihnen vorgebrachten Bedenken sind in die Abwägung im Vorfeld der Beschlussfassung eingeflossen. Solange keine neuen Erkenntnisse vorliegen, sehe ich deshalb keine Chance für eine Änderung des Gesetzes.

Ich bedauere, Ihnen keine für Sie befriedigendere Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Kretschmann

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