Frage an Winfried Hermann von Thomas M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Hermann,
die BRD hat sich im Jahr 1992 in Rio de Janeiro international verpflichtet, die biologische Vielfalt für künftiger Generationen zu erhalten. Ausdrücklich erfasst wurden in diesem Abkommen auch domestizierte Tiere, also sämtliche Haustierformen. Ich bin in meiner Freizeit begeisterter Rassegeflügelzüchter und setze mich intensiv für die Erhaltung vom Aussterben bedrohter Geflügelrassen ein. Als Rechtsanwalt kenne ich aber auch die immensen Probleme der Vereinbarkeit einer Hobby-Geflügelhaltung mit dem öffentlichen Baurecht. Etwa 80 % der Rassegeflügelzüchterinnen und -züchter halten ihre Tiere in Wohn- oder Mischgebieten, denn die wenigsten sind Landwirte. Ein kommerzielles Interesse ist mit der Erhaltungszucht nicht verbunden. Nun existiert eine ständige Rechtsprechung, wonach in Wohngebieten allenfalls ein Hahn gehalten werden darf. Diese Rechtsprechung zerstört jede Erhaltungszucht, denn bei der notwendigen Nachzucht wachsen immer weitere Hähne auf, die bereits illegal sind aber auch nicht abgegeben werden können, weil sie niemand nimmt.
Frühere Eingaben beim Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, den Begriff der Kleintererhaltungszucht in § 14 I 2 BauNVO aufzunehmen, blieben immer stets unbeantwortet. Sind Sie bereit als aktueller Vorsitzender dieses Bundestagsausschusses dieses Anliegen im Ausschuss zu erörtern?
Dem Schutz der Nachbarschaft wird durch das Gebot der Rücksichtnahme in § 15 BauNVO hinreichend entsprochen. Kein Züchter kann es übertreiben
Der Schutz der biologischen Vielfalt darf nicht nur Bestandteil eines Abkommens sein, sondern muss auch eine praktische Umsetzung im nationalen Recht erfahren. Dies sollte im Sinne einer artgerechten, ökologischen und nachhaltigen Geflügelhaltung erwogen werden.
Ich wünsche Ihnen bei Ihrer Arbeit viel Erfolg und stehe Ihnen bei Rückfragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Müller