(...) Arbeitsplätze explizit für alleinerziehende Frauen einzurichten ist nicht möglich, zumal der Zustand -- nämlich alleinerziehend zu sein -- hoffentlich nicht von Dauer ist. Ich wünsche jeder und jedem Alleinerziehenden, dass sie oder er wieder einen verlässlichen Partner findet. (...)
(...) Die von Ihnen angesprochenen Pläne zum Ausbau der B 62 gibt es nicht. Die angedachten Pläne umfassen die Ortsumgehungen Kreuztal, Dahlbruch, Hilchenbach, Lützel und Erndtebrück und resultieren aus einem Planungsauftrag des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen. (...)
(...) Mir ist der Unterschied zwischen einer konservativen Einstellung und rechter Gesinnung geläufig und sehe an keiner Stelle in meiner Antwort eine Gleichsetzung dieser Begrifflichkeiten. (...)
(...) Es sollte darauf hingewiesen werden, dass sich die NPD in der Nachfolge der Nationalsozialistischen Partei empfindet. Nach meiner Auffassung ist die NPD eine Partei mit menschenverachtenden Zielen und leugnet die abscheulichen Verbrechen der NS-Zeit. Deshalb ist ihr Wirken und Verhalten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. (...)
(...) Mit dem BKA-Gesetz wurde eines der wichtigsten Gesetze der großen Koalition im Bereich der Innen- und Sicherheitspolitik in dieser Legislaturperiode im Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus wird auch in Zukunft eine der zentralen Herausforderungen unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates sein. Wenn ein terroristischer Anschlag über das Internet geplant oder koordiniert wird, reichen die herkömmlichen Instrumente nicht aus. (...)
(...) Auch wenn die zur Auswertung von eventuellen Kernbereichserkenntnissen eingesetzten BKA-Beamten einschließlich dessen Datenschutzbeauftragten nicht als ausreichend neutral und unabhängig im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ansehe, kann ich diesem Gesetz zustimmen. Durch die gesetzlich verankerte unabhängige Evaluierung dieser Streitfragen und die Befristung der Bestimmung zur Onlinedurchsuchung im neuen BKA-Gesetz (Das BKA-Gesetz tritt zum 31.12.2020 außer Kraft) ist gewährleistet, dass nicht nur das eventuell angerufene Bundesverfassungsgericht, sondern auch der Gesetzgeber selbst zwingend gehalten ist, das grundsätzlich einzuhaltende Trennungsgebot zwischen polizeilichen Aufgaben und nachrichtendienstlicher Zuständigkeit strikt einzuhalten und so auch die hohen Anforderungen für besonders intensive Grundrechtseingriffe evaluiert und überprüft werden. (...)