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Frage von Christoph B. •

Frage an Willi Brase von Christoph B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Brase,

heute habe ich in RA Udo Vetters Lawblog ( http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/11/18/die-razzia-ist-nur-einen-klick-entfernt/ ) von einem Fall gelesen, bei dem eine Hausdurchsuchung aufgrund des Anklickens eines Links durchgeführt wurde. Eines Links, der auf eine Datei mit kaum aussagekräftigen Dateinamen verlinkt hat. Abgesehen von den Schlussfolgerungen, die der Anwalt Vetter daraus zieht

"Über die Folgen von Hausdurchsuchungen für die private und berufliche Existenz habe ich schon häufiger berichtet. Der Beschuldigte kann sich wenig davon kaufen, wenn nach Monaten festgestellt wird, dass seine Datenträger sauber sind. Dann liegen die private und berufliche Existenz häufig schon in Scherben.

Die oben beschriebene Konstellation macht überdies deutlich, wie gering die Anforderungen an einen Tatverdacht mittlerweile sind. Übrigens ist es auf dieser Grundlage ein Kinderspiel, sich seine Beschuldigten beliebig selbst zu basteln."

habe ich noch einige andere Bedenken. Nachdem sie nun ja dem Entwurf für das BKA-Ermächtigungsgesetz und den daraus resultierenden Konsequenzen zugestimmt haben, das einen Richtervorbehalt für die Installation eines Bundestrojaner in dringenden Fällen ausschließt (und vor allem im Bereich der vermeintlichen Kinderpornographie ausschließlich "dringende Fälle" verhandelt werden): wie schließen sie aus, dass nicht der Bundestrojaner missbraucht wird, um auf dem Computer der Zielperson einen solchen Klick auszulösen und ihn damit tatverdächtig zu machen?

Wohlgemerkt: dem Entwurf des Ermächtigungsgesetzes, dem sie zugestimmt haben, fehlen Schranken zur richterlichen Überprüfung oder parlamentarischen Kontrolle.

Ich mache mir ernsthafte Sorgen um meine Computersicherheit. Wie glauben sie, kann die Regierung mir garantieren, dass sie meinen Rechner nicht manipuliert, wenn diese Regierung dem BKA die Macht an die Hand gibt, dies unbeobachtet vom Parlament durchführen zu können?

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Brüning

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brüning,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. November 2008, in dem Sie sich zum BKA-Gesetz äußern. Gerne nehme ich zu Ihrem Anliegen Stellung.

Sie sprechen von einem Fall, den Sie auf der Homepage eines Rechtsanwaltes lasen. Es ist mir leider unmöglich, diesen Fall zu beurteilen, dessen Informationsgehalt aus nur zwei Sätzen einer mir unbekannten Ermittlungsakte und des Kommentars eines Anwalts besteht. Ich möchte an dieser Stelle nicht die Aussagen des Rechtsanwaltes verurteilen. Aber ein Zitat aus seinem Zusammenhang zu reißen und einem Webblog anzuvertrauen, hat nicht nur suggestiven, sondern auch reißerischen Charakter.

Zum BKA-Gesetz: Nach wie vor, halte ich das BKA-Gesetz für richtig. Mit dem BKA-Gesetz wurde eines der wichtigsten Gesetze der großen Koalition im Bereich der Innen- und Sicherheitspolitik in dieser Legislaturperiode im Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus wird auch in Zukunft eine der zentralen Herausforderungen unseres freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates sein. Wenn ein terroristischer Anschlag über das Internet geplant oder koordiniert wird, reichen die herkömmlichen Instrumente nicht aus. Die Polizei muss terroristische Kommunikation überwachen, um den internationalen Terrorismus effektiv bekämpfen zu können. Es ist deshalb unsere Pflicht, Sicherheitsbehörden technisch in die Lage zu versetzen, adäquat auf die veränderte Bedrohungslage reagieren zu können, genauso, wie wir es als unsere Pflicht ansehen, dies so grundrechtsschonend wie möglich zu tun.

Die neue Regelung genügt den hohen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an die Durchführung der Online-Durchsuchung gestellt hat. Danach kann dieses Instrument nur unter sehr hohen Hürden durch den Richter angeordnet werden. Auch der Eilfall, der im Gesetz vorgesehen ist, kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Richter tatsächlich nicht erreichbar ist. Ein solcher Fall darf auch nur dann angenommen werden, wenn selbst ein effizienter Richter-Notdienst keine Abhilfe schaffen kann. Die SPD-Bundestagsfraktion wird darauf drängen, dass Bereitschaftsdienste an allen BKA-Standorten vorhanden sind. Dies ist im Übrigen auch verfassungsrechtlich geboten. Eine richterliche Überprüfung ist also durchaus vorhanden!

Ich möchte Sie darüber hinaus bitten, einen derartig geschmacklosen Vergleich, den Sie durch die Benennung des BKA-Gesetzes als "Ermächtigungsgesetz" offenbar ziehen, in Zukunft zu unterlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Willi Brase