Frage an Willi Brase von Daniel K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Brase,
Bezug nehmend auf ihre Antwort vom 26.11.2008:
"Am Namen des Kanalnutzers "nsiegerland" ebenso wie an den dort vermerkten Kommentaren wird die rechte Gesinnung sehr deutlich. Auch wenn ich nicht beurteilen kann, ob Sie selbst der Kanalnutzer "nsiegerland" sind. Es ist schlimm genug, dass Sie auf solchen Kanälen surfen.!"
Ist ihnen der Unterschied zwischen rechter/konservativer und rechtsradikaler Gesinnung bewusst, und wenn ja, warum setzten sie hier beide Begriffe offensichtlich gleich?
Ist ihnen bewusst, daß man nicht notwendigerweise den Kanal eines Nutzers aufrufen muss, um dessen Videos zu sehen?
Ändert die Tatsache, daß der Nutzer des Kanals "nsiegerland" heißt, ihrer Meinung nach etwas an der strafrechtlichen Relevanz des Videoinhaltes?
Mit freundlichen Grüßen,
Daniel Kretzschmar
Sehr geehrter Herr Kretzschmar,
gerne nehme ich zu Ihren Fragen Stellung:
Mir ist der Unterschied zwischen einer konservativen Einstellung und rechter Gesinnung geläufig und sehe an keiner Stelle in meiner Antwort eine Gleichsetzung dieser Begrifflichkeiten.
Mir ist bewusst, dass man nicht notwendigerweise den Kanal eines Nutzers aufrufen muss, um dessen Videos zu sehen -- ich kann mit den elektronischen modernen Medien umgehen.
Zu Ihrer letzten Frage verweise ich Sie auf den dritten Absatz der Antwort an Herrn Borgmann.
Mit freundlichen Grüßen
Willi Brase