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Wiebke Papenbrock
SPD
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Frage von Dominique L. •

Wie setzen Sie sich für den Tierschutz ein und was fordern Sie für das neue Tierschutzgesetz?

Sehr geehrte Frau Papenbrock,

das geplante neue Tierschutzgesetz beinhaltet kaum Verbesserungen für sogenannte Nutztiere. Es gibt viele Ausnahmeregelungen, die weiterhin grausame Praktiken zulassen. Kastenstände, Amputation von Krallen, Betäubung mit CO2, Kastration ohne Betäubung, Onlinehandel mit Tieren, Wildtiere im Zirkus, Menschenaffen im Zoo, Tiertransporte mit extrem langen Fahrtzeiten: Das alles - und noch mehr - soll weiterhin erlaubt sein.

Das Tierschutzgesetz ist nicht mehr zeitgemäß.

Wie setzen Sie sich dafür ein, dass das Wohl von Nurztieren verbessert wird? Was tun Sie konkret, um den Gesetzesentwurf tierfreundlicher zu gestalten? Wie stehen Sie zu den geplanten Veränderungen und Ausnahmeregelungen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Dominique L.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum neuen Tierschutzgesetz. 

Auch mir liegt das Tierwohl sehr am Herzen, weshalb ich eine Verbesserung des Tierschutzes begrüße und Neuregelungen unterstütze. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen. Aktuell befindet es sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren, weshalb im parlamentarischen Prozess die Möglichkeit genutzt wird, Änderungen am Gesetz einzubringen. 

Der Entwurf bietet bereits jetzt wichtige Änderungen und Verbesserungen für den Tierschutz:

Für Tiere in der Landwirtschaft bedeuten die vorgesehenen Änderungen insbesondere, dass bestimmte Eingriffe, die Schmerzen, Leiden oder Schäden nach sich ziehen, gar nicht mehr, nur noch mit entsprechender Betäubung oder nur in Einzelfällen sowie unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden dürfen. Zudem stehen den kontrollierenden Behörden künftig zusätzliche Instrumente zum Vollzug des Tierschutzrechts zur Verfügung. Auch das wird den Tierschutz weiter stärken. Die verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen hilft den Behörden dabei, systemische Mängel im Schlachtprozess aufzudecken.

Die Durchführung nicht-kurativer Eingriffe, also von Eingriffen, die für die Tiergesundheit nicht nötig sind und die teilweise ohne Betäubung erfolgen, ist für die betroffenen Tiere mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden. Seit 1994 ist das routinemäßige Schwanzkupieren bei Schweinen EU-weit verboten und dennoch werden in Deutschland nach wie vor bei 95 Prozent der Schweine der Ringelschwanz kupiert. Vor diesem Hintergrund werden die Vorschriften im Tierschutzgesetz, die die Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot des Schwänzekupierens beim Schwein umsetzen und den Vollzug regeln, angepasst und konkretisiert.

Darüber hinaus setze ich mich für weitergehende Regelungen zum Schutz von Nutztieren ein, wie sie zum Beispiel auch vom Deutschen Tierschutzbund gefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen

 

Wiebke Papenbrock

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