Portrait von Wiebke Papenbrock
Wiebke Papenbrock
SPD
86 %
18 / 21 Fragen beantwortet
Frage von Helene W. •

So weit ich es recherchieren konnte, gaben Sie bislang keine Transparenzversprechen ab. Wie stehen Sie zu Fragen der Transparenz für Abgeordnete im Bundestag?

Portrait von Wiebke Papenbrock
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

die Transparenz der parlamentarischen Arbeit ist für mich und die SPD ein wichtiges Thema, weswegen sich die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag in den letzten Jahren für viele Verbesserungen in diesem Bereich eingesetzt hat. Ich habe diese Änderungen stets unterstützt. 

Ende 2023 wurde das bestehende Lobbyregister nachgeschärft und ist damit eines der schärfsten weltweit. Interessensvertreter müssen somit noch klarer darstellen, wo und in wessen Auftrag sie Einfluss nehmen wollen und wer sie finanziert. Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wurde gestrichen. Dabei gilt für Wohlfahrtsverbände eine Sonderregelung, um die Spendeneinnahmen nicht zu gefährden. Mit den Verschärfungen werden Entscheidungen in Bundestag für die Bürgerinnen und Bürger noch nachvollziehbarer. Gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass die parlamentarischen Abläufe transparent sind.

Der sogenannte „exekutive Fußabdruck“ ergänzt das Lobbyregister. Dieser sorgt für mehr Transparenz in der Gesetzgebung – für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger – und ist wichtig für das Vertrauen in unsere Demokratie. Damit kann nachvollzogen werden, welche Verbände und Interessenvertretungen einen Fußabdruck in einem Gesetzentwurf hinterlassen haben. Das finde ich sehr sinnvoll.

Der „legislative Fußabdruck“, der die Offenbarung der Kontakte zwischen Abgeordneten und Lobbyisten beinhaltet, ist in meinen Augen nicht zielführend. Abgeordnete könnten danach z.B. mit Unternehmensvertretern keine vertraulichen Gespräche mehr führen, ohne dass diese danach bekanntgegeben werden müssen. Ein solcher Veröffentlichungszwang wäre mit dem in Art. 38 GG verankerten Grundsatz des freien Mandats nicht in Einklang zu bringen.

Parteien müssen jetzt auch angeben, inwieweit sie von Sponsoring oder Werbemaßnahmen Dritter profitieren. Ein Verbot von Unternehmensspenden halte ich nicht für zielführend, denn es könnte durch Spenden von natürlichen Personen umgangen werden. Sinnvoller wäre die Einführung einer jährlichen Höchstgrenze pro Spenderin und Spender.

Schließlich wurden, schon in der letzten Wahlperiode, die Verhaltensregeln für Abgeordnete, die zur Anzeige und ggf. Veröffentlichung von Nebentätigkeiten und -einkünften verpflichten, aufgewertet und verschärft. Nicht zuletzt wurde die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung verschärft und ausgedehnt. 

All das sorgt für mehr Transparenz bei politischen Entscheidungen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Wiebke Papenbrock

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Wiebke Papenbrock
Wiebke Papenbrock
SPD