Ich kann Ihnen versichern, dass wir so ein Verbotsverfahren gerade intensiv vorbereiten, das ist unser Ziel. Aber so ein Versuch muss dann auch gelingen.
Deutschlands Haltung ist somit klar: Wir werden die Ukraine so lange wie nötig unterstützen. Das am 16. Februar 2024 zwischen Deutschland und der Ukraine geschlossene Sicherheits-abkommen sichert der Ukraine langfristige militärische und wirtschaftliche Hilfe sowie Unterstützung beim Wiederaufbau nach einem Ende des russischen Angriffskrieges zu.
Leider jedoch ist es rechtlich nicht möglich, die 60 Milliarden Euro aus dem „Klimatopf“ wieder in den „Coronatopf“ zu stecken.
Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht, konkret der Zweite Senat. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der acht Richterinnen und Richter.
Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, diese Kürzung vollständig rückgängig zu machen, und das ist uns auch gelungen!
Neben der äußeren und inneren Sicherheit ist für mich und uns als Sozialdemokratie auch die soziale Sicherheit gleichwertig wichtig.