Guten Tag Frau Esdar Setzen sie sich als Bundestagsabgeordnete sich für ein Verbot der AFD ein?
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich halte es für richtig, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Bundespartei bisher als „Verdachtsfall“ eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln hatte diese Einstufung im Frühling 2022 bestätigt. Sollte der Verfassungsschutz die AfD-Bundespartei eines Tages als „gesichert extremistische Bestrebung“ einstufen, wäre dies gleichbedeutend mit der Aussage, dass er ein Verbot der AfD für möglich hält. Denn die Kriterien sind weitgehend identisch. In einigen Bundesländern wie Thüringen und Brandenburg werden die dortigen AfD-Landesverbände von den jeweiligen Landesämtern für Verfassungsschutz bereits als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft.
Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht, konkret der Zweite Senat. Erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der acht Richterinnen und Richter.
Wenn das aussichtsreich erscheint, kann damit die von allen Steuerzahler*innen finanzierte Parteistruktur aufgehoben werden - das ist richtig, damit diese öffentlichen Gelder nicht weiter dazu verwendet werden können Aktionen der AfD zu finanzieren, die zum Ziel haben, unserer Demokratie zu schaden, diese verächtlich zu machen oder gar zu zerstören.
Mir ist aber vor allem wichtig, dass uns allen bewusst sein muss, dass ein Verbot einer Partei erst einmal nichts an den menschenfeindlichen Positionen der dort organisierten Parteimitglieder und ihrer Anhänger ändert. Darum müssen wir uns vor allem darum kümmern, dass das rassistische und demokratiefeindliche Denken und Handeln aufhört, und dass wir bei den Menschen für Toleranz, Menschenfreundlichkeit und unsere Demokratie werben und sie davon überzeugen.
Freundliche Grüße
Wiebke Esdar