Wann wird der Beschluss(Gesetz) des BVerfG umgesetzt in Bezug auf die amtsangemessene Alimentierung?
Sehr geehrte Frau Esdar,
ich wende mich zum Thema amtsangemessene Alimentation an Sie.
Die Bundesbeamten warten immer noch auf Umsetzung des Urteils des BVerfG, welches bereits von allen 16 Bundesländern umgesetzt wurde.
Eine Nachzahlung ab 2020 wurde bereits zugesichert. Mit jedem Monat wächst der Berg an Nachzahlungen.
Wann hat die Bundesregierung vor, das Gesetz umzusetzen? Oder wird der Referentenentwurf nun nicht weiter bearbeitet und dieses Thema wird an die nächste Regierung übergeben? Als Bundesbeamter fühle ich mich benachteiligt behandelt. Die Landesbeamten bekommen ihre Zuschläge nun bereits seit einigen Jahren und dir Bundesbeamten warten immernoch. Ich habe in der Vergangenheit einige Partein angeschrieben. Die Schuld bei dieser Theamtik, die wirklich viele Bundesbeamte betrifft, wird nur hin und her geschoben. Niemand übernimmt Verantwortung oder treibt das Thema voran.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentierung.
Um Ihnen gleich zu Beginn auf Ihre Frage zu antworten: Die Bundesregierung strebt nach aktuellem Stand einen Kabinettsbeschluss im September 2024 an.
Ergänzend möchte ich Ihnen dennoch gerne erläutern, warum es zu Verzögerungen kam: Am einfachsten wäre es gewesen, die gesamte Besoldungsstruktur anzuheben, um das Abstandsgebot des Gerichts zu achten. Das würde den Bund jährlich aber rund 10 Milliarden Euro kosten, was in der Haushaltslage leider nicht zu finanzieren wäre. Deshalb stand das Bundesinnenministerium (BMI) vor der Herausforderung, eine Lösung zu finden, die sowohl verfassungsgemäß ist als auch die unterschiedlichen Wohnkosten in Deutschland berücksichtigt. Zudem hatte sich der Innenausschuss des Bundestags bereits im Jahr 2019 dafür ausgesprochen, den Familienzuschlag der Lebenswirklichkeit anzupassen. Das Bundesfinanzministerium trat innerhalb der Bundesregierung dafür ein, dass das Gesetz möglichst nichts kostet. So kam der erste Referentenentwurf aus dem Jahr 2023 zustande.
Im Jahr 2023 mussten dann sowohl der TVöD-Abschluss als auch die Erhöhung der Grundsicherung in diesen Entwurf einfließen. Das hat für die Verzögerung des Kabinettsbeschlusses gesorgt. Vor dem Hintergrund der Haushaltslage Ende 2023 ist der o.g. Gesetzentwurf leider erneut liegen geblieben.
Mittlerweile hat Bayern mit der Idee der "Mehrverdiener-Familie" seine Alimentation der Landesbeamten verändert. Auch andere Bundesländer haben mithilfe verschiedener Instrumente ihre Besoldung an die Vorgaben des BVerfG angepasst. Das BMI strebt eine Lösung für den Bund an, die einigermaßen kompatibel mit den Lösungen der Länder ist, damit die Systeme nicht komplett auseinanderlaufen.
Am liebsten wäre mir, wenn wir sämtliche Besoldungsgruppen einfach hoch setzen würden. Aber ich sehe, dass das nicht finanzierbar ist. Ich hätte das Gesetz auch gerne bereits 2022 beschlossen. Doch leider ist gerade dieses Vorhaben sehr kompliziert und wird von anderen Sachverhalten beeinflusst (Tarifabschluss, Grundsicherung, Wohngeld...). Der Teufel liegt also wie so oft im Detail.
Freundliche Grüße nach Gelsenkirchen
Wiebke Esdar