Amtsangemessene Alimentation Mehrverdiener-Modell - Wenn eine Umsetzung im Prinzip des Mehrverdiener-Modells in Kraft treten sollte, wie verhält es sich dann mit der Beihilfe des Ehepartners?
Sehr geehrte Frau Esdar,
Sie erwähnten das Mehrverdiener-Modell aus Bayern für eine amtangemessene Alimentation. Wenn eine Umsetzung im Prinzip des Mehrverdiener-Modells in Kraft treten sollte, wie verhält es sich dann mit der Beihilfe des Ehepartners? Legt man die Daten aus Bayern zugrunde, dann würde zB bei mir, meine Frau aus der Beihilfe fallen, da dann die Grenze des Verdienstes überschritten wäre, obwohl in der Realität keine Beschäftigung vorliegt. Und fallen dann die Kinder auch raus, da ja die Frau oder der Ehepartner ein Einkommen, zumindest für die Berechnung der amtsangemessenen Alimentation, hat. Zahlen wir dann Steuern für das Einkommen, welches nicht vorhanden ist oder kann man es steuerlich absetzen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
S.K.
Sehr geehrter Herr K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. In meiner Antwort auf die Abgeordnetenwatch-Anfrage von Christian S. vom 01.08.2024 habe ich lediglich darauf verwiesen, dass das Bundesland Bayern mit der Idee der "Mehrverdiener-Familie" seine Alimentation der Landesbeamten mittlerweile verändert hat. Eine Aussage, ob der Bund konkret diese Idee übernehmen wird, habe ich nicht getroffen.
Vielmehr ist aktuell noch offen, welchen Vorschlag der Bund zur amtsangemessenen Alimentation vorlegen wird. Daher müssen wir die Initiative der Bundesregierung nun zunächst einmal abwarten, und ich bitte Sie aus diesem Grund um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Antworten auf hypothetische Fragen geben kann.
Viele Grüße nach Niedersachsen
Wiebke Esdar