Wird in dem erneuten Versuch die amtsangemessene Alimentation umzusetzen, diesmal auch an unterhaltspflichtige Elternteile gedacht?
In dem letzten Referentenentwurf aus dem Jahr 2023 wurden unterhaltszahlende Elternteile nicht berücksichtigt.
Ich war 17 Jahre verheiratet, bin nun seit sechs Jahren geschieden und habe vier Kinder. Meine Kinder schlafen jedes Wochenende bei mir. Regelmäßig auch unter der Woche. Ich koche für sie, kleide sie ein (über den Unterhalt hinaus) und ich stelle meinen Kindern Wohnraum zur Verfügung. Trotzdem wäre ich gem. letztem Referentenentwurf leer ausgegangen, weil die Zahlung des Familienzuschlags an die Zahlung des Kindergeldes gebunden ist. In meinem Fall, und sicher auch in jedem anderen Fall bei geschiedenen Vätern, erhält die Mutter das Kindergeld. Ich als Vater, wäre da leer ausgegangen. Sowie eine nicht unerhebliche Anzahl von geschiedenen Vätern ebenfalls.
Meine Frage nun an Sie persönlich lautet nun:
Werden in dem erneuten Versuch, die amtsangemessene Alimentation umzusetzen, wir, unterhaltspflichtige Väter und Mütter, wieder nicht beachtet und quasi ausgeschlossen?