Wird in dem erneuten Versuch die amtsangemessene Alimentation umzusetzen, diesmal auch an unterhaltspflichtige Elternteile gedacht?
In dem letzten Referentenentwurf aus dem Jahr 2023 wurden unterhaltszahlende Elternteile nicht berücksichtigt.
Ich war 17 Jahre verheiratet, bin nun seit sechs Jahren geschieden und habe vier Kinder. Meine Kinder schlafen jedes Wochenende bei mir. Regelmäßig auch unter der Woche. Ich koche für sie, kleide sie ein (über den Unterhalt hinaus) und ich stelle meinen Kindern Wohnraum zur Verfügung. Trotzdem wäre ich gem. letztem Referentenentwurf leer ausgegangen, weil die Zahlung des Familienzuschlags an die Zahlung des Kindergeldes gebunden ist. In meinem Fall, und sicher auch in jedem anderen Fall bei geschiedenen Vätern, erhält die Mutter das Kindergeld. Ich als Vater, wäre da leer ausgegangen. Sowie eine nicht unerhebliche Anzahl von geschiedenen Vätern ebenfalls.
Meine Frage nun an Sie persönlich lautet nun:
Werden in dem erneuten Versuch, die amtsangemessene Alimentation umzusetzen, wir, unterhaltspflichtige Väter und Mütter, wieder nicht beachtet und quasi ausgeschlossen?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank, dass Sie sich mit dieser Frage an mich wenden. Ich kann völlig verstehen, dass die Aufwendungen, die Sie für Ihre vier Kinder haben, dadurch gewürdigt und gefördert werden sollten, dass ein Anteil der Unterstützungsleistungen auch direkt an Sie ausgezahlt wird. Der Kinderzuschlag, den Sie mit dem Begriff des „Familienzuschlags“ vermutlich meinen, ist eine solche Leistung.
Bei den parlamentarischen Beratungen über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung haben wir uns tatsächlich unter anderem mit der Frage befasst, ob der Kinderzuschlag bzw. der im Gesetz vorgeschlagene Kinderzusatzbetrag bei getrenntlebenden Eltern aufgeteilt werden kann. Mit der Kindergrundsicherung verfolgen wir das Ziel, existenzsichernde Leistungen für Kinder zu bündeln, zu vereinfachen und unbürokratischer auszuzahlen. Dabei müssen jedoch zahlreiche Schnittstellen zwischen dem Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht sowie deren Wechselwirkungen berücksichtigt werden.
Unglücklicherweise konnten die Beratungen zu diesem komplexen Vorhaben vor dem Ende der Ampel-Koalition nicht abgeschlossen werden. Dennoch setzen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns weiterhin dafür ein, dass Reformen der Familienleistungen und des Familien- und Steuerrechts den vielfältigen Lebensrealitäten moderner Familien gerecht werden – insbesondere auch denen von getrenntlebenden und alleinerziehenden Eltern.
Wir sehen, dass im Alltag viele getrenntlebende Elternteile Zeit und Zuwendung für ihre Kinder investieren. Deshalb diskutieren wir sowohl Neuregelungen im Unterhalts- und Familienrecht als auch daran anknüpfende Verbesserungen bei den Familienleistungen. Uns ist klar, dass getrenntlebende Familien doppelte Kosten für Wohnen, Ausstattung und Energie haben. Leider zeigt sich bei der Suche nach gerechten Lösungen regelmäßig, dass passgenaue Regelungen im Einzelfall kompliziert und mit Bürokratie sowie zusätzlichen Kosten verbunden sind. Vor allem dürfen die Neuregelungen nicht bewirken, dass dort, wo die Kinder überwiegend leben, die finanziellen Ressourcen knapp werden. Das Kindeswohl ist immer unser wichtigster Maßstab
Ihre Anregung habe ich an die zuständigen Fachkolleginnen und -kollegen weitergeleitet.
Herzliche Grüße
Wiebke Esdar