Hallo Frau Esdar, wie schätzen Sie das Vorgehen der Bundesregierung gegen die Geldwäsche im Allgemeinen und die Arbeit der FIU im Besonderen ein? Befürworten Sie eine Bargeldobergrenze beim Bezahlen?
Hallo Frau Esdar,
vielen Dank für die schnelle Antwort von neulich zum Thema Nebentätigkeitenanzeige. Obwohl Grünen-Stammwähler erwäge ich meine Erststimmen Ihnen zu geben, weil ich den Eindruck habe, dass Sie nicht korrumpierbar sind und für eine deutlich soziale und unternehmenskritische Position in der SPD stehen.
Mit besten Grüßen aus Theesen-Süd
D. B.
Lieber Herr B.
vielen Dank für Ihre erneute Nachricht.
Fangen wir mit Ihrer letzten Frage an, die ich direkt und eindeutig beantworten kann: Wenn wir Steuerhinterziehung, Menschen- und Drogenhandel unterbinden wollen, gehört meiner Meinung nach auch die Bargeldobergrenze zur effektiven Bekämpfung von Geldwäsche. Ich bin also dafür.
In der 19. Wahlperiode konnten auf Drängen der SPD zwei wesentliche Dinge in der Bundesregierung erreicht werden: Erstens haben wir den Kampf gegen Geldwäsche mit der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie durch zahlreiche Maßnahmen verbessert. Insbesondere Immobilientransaktionen werden zukünftig transparenter gestaltet. Wenn keine Transparenz hergestellt wird, dürfen Transaktionen künftig nicht mehr durchgeführt werden. Damit reagieren wir auf das hohe Risiko der Geldwäsche im Immobiliensektor. Außerdem wurde das Transparenzregister der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und Kryptowährungen reguliert. Zweitens haben wir durch die Ausweitung des Geldwäsche-Straftatbestands in § 261 StGB und eine umfassende Möglichkeit, kriminelles Vermögen abzuschöpfen, die Voraussetzungen für die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche verbessert. Bislang war Geldwäsche nur bei bestimmten festgelegten Vortaten strafbar. Künftig ist Geldwäsche strafbar, unabhängig davon, aus welcher Straftat die Gelder stammen. Damit verhindern wir, dass illegale Gelder aus Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeführt werden und Straftäterinnen und Straftäter so von ihren Straftaten auf Dauer profitieren können.
Für mich ist klar: Schmutziges Geld darf in Deutschland keine Heimat finden. Darum dürfen wir bei der Bekämpfung von Geldwäsche nicht nachlassen. Neben der Bargeldobergrenze muss insbesondere die BaFin mehr Kompetenzen bei der Geldwäscheaufsicht auch für große Unternehmen über ihre bisherige Aufsichtszuständigkeit hinaus erhalten. Zudem ist der Zoll neben der Polizei die wichtigste Institution im Kampf gegen Geldwäsche und Kriminalität. Wir wollen die Kompetenzen des Zolls daher weiter stärken und die für dessen Wahrnehmung der Aufgaben verbundene Personalausstattung und Ausrüstung im Bereich illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit, organisierte Kriminalität und Geldwäsche wirkungsvoll unterstützen.
Und natürlich gehört dazu auch ganz sicher die weitere Stärkung der FIU. Die Zuständigkeit für die FIU wurde in der vergangenen Legislaturperiode (2017) durch eine Entscheidung des damaligen Bundesfinanzministers Schäuble vom BKA zum Zoll verlagert. Es gab erkennbar Anlaufschwierigkeiten und erhebliche Rückstände bei der Bearbeitung von Verdachtsmeldungen der Banken etc., auch weil die damalige Personalausstattung mit 150 Beschäftigten viel zu niedrig war. Olaf Scholz hat daher seit der Übernahme der Amtsgeschäfte im März 2018 dafür gesorgt, dass die FIU durch zusätzliches Personal (bisher: Verdreifachung auf fast 500 Mitarbeitende), erweiterte Kompetenzen (u.a. Zugriffsrechte auf Daten anderer Behörden) und technische Verbesserungen gestärkt wurde. Auch der Leiter der Zentralstelle wurde 2018 ausgetauscht. Um die Arbeit der FIU weiter zu verbessern, wurde eine renommierte Unternehmensberatung beauftragt, die Arbeitsabläufe der FIU zu analysieren und Vorschläge zu deren Verbesserung zu erarbeiten. Dieser Prozess läuft derzeit noch, erste Ergebnisse wurden bereits umgesetzt. Olaf Scholz hat dafür gesorgt, dass die FIU weitere Befugnisse erhält. Die FIU hat insbesondere weitere Zugriffsrechte auf verschiedene Datenbanken anderer Behörden erhalten. Zuletzt erhielt sie im Rahmen des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) 2021 weitere Zugriffsrechte, wie z. B. einen verbesserten automatisierten Zugriff auf bestimmte steuerliche Grunddaten. Auch in die IT-Struktur der FIU wurde investiert: Hierzu gehört die Entwicklung von Lösungen mittels Künstlicher Intelligenz (KI), die zur risikoorientierten Analyse beitragen sollen. Die Sichtung von eingehenden Meldungen wird so durch Methoden der Künstlichen Intelligenz unterstützt.
Herzliche Grüße
Wiebke Esdar