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Wiebke Esdar
SPD
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Frage von Christoph W. •

Frage an Wiebke Esdar von Christoph W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Esdar,

diese Woche soll entschieden werden, dass die Bundesländer Kompetenzen aufgrund der Corona-Pandemie abtreten. Dies ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Liest man z.B. bei Wikipedia unter "Förderalismus" nach, findet man Sätze wie "In der Bundesrepublik ist der Föderalismus durch Artikel 20 des Grundgesetzes ein Staatsstrukturprinzip und somit grundlegender Teil des politischen Systems. Die Ewigkeitsklausel legt fest, dass er unabänderlich festgeschrieben ist." oder "Auch keine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Deutschen Bundestages und des Bundesrates darf die föderale Struktur und Organisation der Bundesrepublik aufheben."
Wie stehen Sie als Sozialdemokratin diesem - meiner Meinung nach demokratieschädlichen und beängstigenden- Ansatz gegenüber?

Mit freundlichen Grüßen
Christoph Welker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Welker,

vielen Dank für Ihre Frage! Als Sozialdemokratin und Bundestagsabgeordnete begrüße ich jeden Ansatz, der uns den Schutz der Bevölkerung erleichtert, sinnvoll ist und im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Das ist bei der geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes der Fall.

Dabei geht es darum, im gesamten Bundesgebiet eine Notbremse einzuführen. Diese gilt dann, sobald eine Stadt oder ein Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz von 100 übersteigt. In diesem Fall greifen Einschränkungen für unser aller Alltagsleben. Analog ist die Notbremse aufgehoben, sobald derselbe Ort an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenzmarke von 100 unterschreitet.

Das Grundgesetz erlaubt dem Bund, bei der Pandemiebekämpfung diese Kompetenzen wahrzunehmen. Sollte daran etwas gegen das Grundgesetz verstoßen – wovon ich aktuell nicht ausgehe – dann wird das Bundesverfassungsgericht diese Neuregelung kippen. Unsere Verfassungsorgane sind eigenständig und stark. Von daher können Sie sich auf sie verlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Wiebke Esdar

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