Werden Sie dem Wanderwitz Antrag, für ein AFD-Verbotsverfahren zustimmen und wenn nein warum nicht?
Sehr geehrter Herr von der H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Aus gutem Grund bietet unser Grundgesetz in Artikel 21 Absatz 2 die Option, eine mögliche Verfassungswidrigkeit von Parteien durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Dies ist das schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie, weswegen die Voraussetzungen dafür zurecht hoch sind. Wir als Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag teilen Ihre Sorgen und beobachten eine sich immer schneller drehende Radikalisierungsspirale bei der AfD. Wir erkennen deutlich, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Dies wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten Vertreterinnen und Vertretern der Partei deutlich. Deswegen bin ich dafür, das Bundesverfassungsgericht damit zu beauftragen, die Verfassungsmäßigkeit der AfD zu überprüfen, und werde dem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag von Carmen Wegge (SPD), Marco Wanderwitz (CDU), Dr. Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen), Martina Renner (Linke) und Stefan Seidler (SSW) zustimmen.
Dies alles darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass rechtsextremes Gedankengut, das die AfD als Partei kanalisiert, nicht an erster Stelle und schon gar nicht allein durch ein Parteiverbot zu bekämpfen ist. Ein Verbot kann uns eine Atempause geben, weil wir damit Finanzierungsstrukturen zerschlagen und staatliche Zuschüsse gestoppt bekommen. Entscheidend ist und bleibt aber der Kampf gegen rechtsextremistisches und antidemokratisches Gedankengut. In der Tradition unserer langen Geschichte setzen wir uns als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten für eine demokratische Streitkultur, die Entkräftung von Verschwörungstheorien und politische Bildung im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein. Unser primäres Ziel muss es deshalb sein, den Rechtsextremismus politisch zu stellen, damit er auch nach einem möglichen Verbot der AfD nicht wieder in unsere Parlamente gewählt wird.
Freundliche Grüße
Wiebke Esdar