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Wiebke Esdar
SPD
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Frage von W H. •

Frage an Wiebke Esdar von W H. bezüglich Innere Angelegenheiten

An Bundestagsmitglied W Esdar

eindringliche Frage, u.a. zum
„Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“

zu meiner Person: ich bin 70, verheiratet, 4 Kinder,
„in „Volkspartei sozialisiert“ und auch tlw aktiv,
versch. Ehrenämter, Dipl Ing / Pensionär

Da wir uns in der Gruppe derer sehen, denen
einerseits die Info in klass. NachrichtenMedien 'zu dünn' erscheinen und
andererseits die erlebbaren Aussagen/Handlungen der 'vom Volk' gewählten Vertreter nicht nachvollziehbar (?) erscheinen, bitte ich um eine kurze

Rückmeldung
zu Ihrer Position zum o.g. GesetzEntwurf
in Hinsicht auf Amtseid der Abgeordneten und
Ihrer eigenen Sicht evtl nicht deckungsgleich mit der Ihrer Fraktion.

Aus meiner Sicht bitte ich Sie persönlich und inständig,
dem o.g. GesetzEntwurf in diesem dem GG und Ihrem Eid nicht entsprechenden Sinn
die Zustimmung zu versagen.

(Interessieren würden uns auch Aussagen z.B. zum 'Sterbehilfe“Gesetz, zur Veränderung von DatenschutzGesetzen, … zu FreiHandelsAbkommen /'SchiedsGerichte')

Wir sind nicht politikverdrossen, wir entwickeln uns in Richtung Politiker verdrossen.

Es grüßt Wilhelm Holub

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wolub,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Offen gesagt halte ich das Infektionsschutzgesetz in der Pandemielage für nötig. Denn Corona stellt den öffentlichen Gesundheitsdienst und unser Gesundheitswesen weiter vor große Herausforderungen. Daher ist es aufgrund neuer Erkenntnisse über COVID-19 und seine Verbreitung nötig, die Regelungen im Infektionsschutz anzupassen. Außerdem muss die bevorstehende Verfügbarkeit von Impfstoffen vorbereitet werden.
Das Infektionsschutzgesetz ermächtigt die Länder bereits heute, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung der Pandemie festzulegen und dabei auch in Grundrechte einzugreifen. Da absehbar ist, dass die pandemische Lage noch andauern wird, sollen die Voraussetzungen und Grenzen von grundrechtseinschränkenden Maßnahmen nun gesetzlich präzisiert werden.

Im Entwurf für ein Drittes Bevölkerungsschutzgesetz, das derzeit parlamentarisch beraten wird, ist dazu die Einführung eines neuen Paragrafen 28a im Infektionsschutzgesetz vorgesehen. Damit sollen mögliche Schutzmaßnahmen der Länder für die Dauer der vom Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite beispielhaft konkretisiert werden. Diese Maßnahmen sind zeitlich befristet und auf die Bekämpfung von SARS-CoV-2 beschränkt. Zudem sollen die Schutzmaßnahmen das jeweilige regionale Infektionsgeschehen berücksichtigten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Handlungsmöglichkeiten der Länder nach dem Infektionsschutzgesetz also nicht ausgeweitet, sondern präziser gefasst und damit insgesamt nachvollziehbarer.
Es geht bei dem Infektionsschutzgesetz nicht um eine gezielte Aussetzung der Grundrechte, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Mir ist bewusst, dass die Einschränkungen schwer zu verkraften sind und auch belastend sein können.

Es ist nicht richtig, dass durch dieses Gesetz entsprechende Schutzmaßnahmen automatisch verhängt würden. Es obliegt weiterhin den Bundesländern und zuständigen Behörden, notwendige Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der SARS-CoV-2 Pandemie zu erlassen. § 32 Infektionsschutzgesetz bleibt unangetastet.

Die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen, die unserer Gesellschaft viel abverlangen, werden nicht vom Bundesgesundheitsminister oder der Bundesregierung erlassen. Das liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Mit dem Dritten Bevölkerungsschutzgesetz wollen wir den Ländern dafür eine besser ausgestaltete Rechtsgrundlage geben. Der Bundestag und die Länderparlamente sind die gewählten Volksvertretungen und dafür zuständig, Gesetze zu verabschieden.
Wir brauchen dafür also auch eine klare Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz. Es geht also um eine Konkretisierung.

Am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung und am 18. November wird er in zweiter und dritter Lesung das Gesetz im Plenum beraten. Bis dahin wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion mit unserem Koalitionspartner noch weiter über eine stärkere Parlamentsbeteiligung sprechen. Die Kontrolle wird aber auch mit Verabschiedung der Reform in jetziger Form beim Parlament bleiben: Das Parlament entscheidet über die epidemische Lage. Sobald sich diese zum Positiven wendet, obliegt es dem Bundestag, die epidemische Lage formal als beendet zu erklären und damit enden auch alle darauf beruhenden Rechtsverordnungen und Anordnungen automatisch.

Bei den Schutzmaßnahmen geht es aber darum, mitzuhelfen, dass die Zahl der intensivmedizinisch zu behandelnden Menschen nicht sprunghaft stark ansteigt und dann zu viele Menschen gleichzeitig entsprechende intensivmedizinische Behandlungskapazitäten in den Krankenhäusern in Anspruch nehmen müssen. Es geht darum, eine Situation, wie sie beispielsweise in Italien zu Beginn der Pandemie oder in den USA zu beobachten war, in Deutschland möglichst zu vermeiden. Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene wird sehr sorgfältig abgewogen wird, welche Maßnahmen zeitlich befristet notwendig sind. Es ist in unser aller Interesse, dass wir die Corona-Pandemie in den Griff bekommen und dass unser Gesundheitssektor vor einer Überlastung bewahrt wird.

Insofern hoffe ich, dass das allgemeine Bewusstsein für die Gefahrenlage in der Bevölkerung wieder zunimmt und sich wieder mehr Leute verantwortlich verhalten. Immerhin hat das ja vor einigen Monaten gut geklappt.

Freundliche Grüße
Wiebke Esdar

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