Wie stehen sie zur geplanten Rodung von 5,07 Hektar Laubmischwald sowie 3,39 Hektar bewaldete Böschung im Landschaftsschutzgebiet Osterholz in Wuppertal und Haan zu Gunsten einer Abraumhalde?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Aus grüner Sicht steht die Rodung des in Rede stehenden Waldgebietes am Osterholz in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen der geplanten Abraumhalde und auch viele Menschen aus der Region teilen diese Ansicht und haben sich mit viel Engagement für den Erhalt des Waldes stark gemacht. Gleichzeitig müssen auch die Interessen der Firma Oetelshofen, die eine Lösung für ihren Abraum dringend benötigt, um ihren Betrieb aufrecht erhalten zu können, berücksichtigt werden.
Um diese Interessen in einen Ausgleich zu bringen, hat Wuppertals Oberbürgermeister Uwe Schneidewind einen Runden Tisch ins Leben gerufen, der eine Rodung vorläufig verhindern konnte, obwohl diese auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses bereits ab dem 01. Oktober 2021 hätte starten können.
Stattdessen wurde in den vergangenen Wochen noch gemeinsam mit den Betreibern über eine Alternativlösung für die Verbringung des Abraums im Kreis Mettmann gesprochen. Leider sieht es derzeit so aus, dass trotz der vielen Bemühungen von Oberbürgermeister Schneidewind, die Entscheidung von der Bezirksregierung durchgesetzt wird und die Rodung nicht verhindert werden kann.
Für weitere Informationen zum Prozess darf ich Sie an die grüne Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal verweisen, die die Angelegenheit eng begleitet (auch wenn die Stadt hier nicht Genehmigungsbehörde ist, sondern die Bezirksregierung).
Aus der geplante Rodung des Waldes für die Einrichtung einer Abraumhalde und die damit verbundenen Diskussionen lassen sich Schlussfolgerungen für notwendige Änderungen auf Landesebene ziehen, um ähnlich gelagerte Fälle in Zukunft so angehen zu können, dass den Belangen des Natur- und Umweltschutzes von Beginn an Rechnung getragen wird. Dafür ist es notwendig, dass sich Planfeststellungsverfahren nicht vornehmlich auf wirtschaftliche Nutzenbetrachtungen stützen, sondern auch ökologische Nachhaltigkeitsaspekte vermehrt einbeziehen. Vor allem die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft wie Ressourcenschonung und -wiederverwertung müssen in den Verfahren viel stärker berücksichtigt werden und Vorrang vor kurzfristigen Nutzungskonzepten mit möglicherweise langfristigen und irreversiblen Umweltschäden erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Wibke Brems