Eine Nachfrage, wenn erlaubt: welche Fälle sind für bundesweite Referenden im GG möglich und warum kann man nicht nur in NRW Plebiszite vorschlagen u. gegebenenfalls auch durchziehen für gute Sachen ?
Sehr geehrte Frau MdL Die Grünen NRW Wibke Brems ich danke Ihnen sehr herzlich für die vorige ausführliche Antwort. Bezüglich Ihrer Anregung für Bürgerräte bemühe ich mich um sonst seit Jahren in so einem Bürgerrat hinein zu kommen, aber ich werde mit immer neuen bürokratischen Ausreden nicht angenommen. Auch die Frage, mit Verlaub, ob nach dem 15.April/04. 2023 noch die restlichen 3 AKWs ans Netz bleiben oder endgültig abgeschaltet werden, sollte/hätte doch - jetzt ist es zu spät für eine Volksbefragung - direkt demokratisch hätte lösen können ohne dass die demokratischen Parteien sich dabei untereinander verhaken und sogar beleidigen und dadurch teilweise "ihr Gesicht verlieren". Dies schadet der Demokratie . Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr B. .
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Bundesweite Referenden sind nur in zwei sehr besonderen Fällen gesetzlich möglich:
Wenn das gesamte Grundgesetz durch eine andere Verfassung abgelöst werden soll
Im Falle einer Neugliederung des Bundesgebietes
Auf Landesebene sind Volksbegehren weniger limitiert. Voraussetzung ist aber unter anderem, dass das Landesparlament für das entsprechende Anliegen verantwortlich ist. Dies ist sowohl bei einem Tempolimit als auch bei der Entscheidung um den Streckbetrieb der verbliebenen Atomkraftwerke nicht der Fall. Diese Fälle liegen klar in der bundesparlamentarischen Verantwortung. Nähere Informationen zu Volksinitiativen und Volksbegehren erhalten Sie hier: https://www.im.nrw/themen/buergerbeteiligung-wahlen/wie-die-eigenen-anliegen-die-politik-bringen
Ihren Wunsch sich in einem Bürgerrat zu engagieren, ist zwar begrüßenswert, doch ein wichtiger Grundgedanke bei Bürger*innenräte ist gerade, dass die Bürger*innen zufällig ausgewählt werden. Es soll dadurch die deutsche Gesamtbevölkerung repräsentiert werden.
Ich hoffe, meine Antwort konnte Ihnen noch einmal weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Wibke Brems