Frage an Wibke Brems von Dr. Anke K. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrte Frau Brems,
die Frage von Transparenz und Lobbyismus stellen sich auch auf kommunaler Ebene respektive Kreisebene. Ich nehme da gerne das Beispiel des Landrates Adenauer aus Ihrem Kreis Gütersloh.
Seit Jahren legt der Landrat zwar seine Nebeneinkünfte offen, deren Beschaffenheit und stetig steigende Höhe jedoch werfen Fragen auf. Wieso etwa muss ein Wahlbeamter in so zahlreichen gut dotierten Posten im Sparkassengeflecht vertreten sein - und gerne an den Positionen wirken, die nicht an den Kreis abgeführt werden müssen? Warum kann ein Landrat in einem Energieunternehmen unterwegs sein und dort in einem Segment, das sich nicht unmittelbar mit der Zukunft von Energieversorgung von Kreisen befasst, sondern in einem Geflecht von Firmenbezügen undurchsichtig wird? Wie fragwürdig sind solche Nebentätigkeiten, wenn suggeriert wird, sie benötigen die Unterstützung von hochrangigen Wahlbeamten?
Die Frage stellt sich auch, wie viel Zeitaufwand überhaupt genehmigt wird, wenn die Nebentätigkeiten in ihrer Auflistung ganze zwei DinA4-Seiten füllen und rund 84.000 Euro in die Tasche des Landrates spülen - pro Jahr nebenher?
Was unternehmen Sie, damit diese Vorstufen der Korruption grundsätzlich für Mandatsträger/Wahlbeamte auch im kommunalen Bereich verboten werden?
Über Ihre Antwort freue ich mich.
Mit freundlichen Grüßen,
Anke Knopp
Sehr geehrte Frau Dr. K.,
vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie eines der Kernanliegen von uns GRÜNEN ansprechen.
Aus meiner Sicht sind die Einkünfte eines Landrats absolut auskömmlich und die hohen Nebenverdienste, zumal sie nicht in die Kasse des Kreises gelangen, finde ich unverhältnismäßig.
Gerade Ihre Fragen, zum Posten des Landrats in einem Energieunternehmen kann ich gut nachvollziehen. Der Energiekonzern verfährt gerne so, dass durch Posten für Regional-Politiker*innen „politische Landschaftspflege“ betrieben wird.
Wir GRÜNE stehen ein für eine saubere und transparente Politik. Denn Transparenz und Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen sind wichtige Bedingungen für das Vertrauen der Menschen in Politiker*innen und das demokratische System.
Ein essentieller Baustein für eine informierte Wahlentscheidung der Bürger*innen ist die Offenlegung der Nebentätigkeiten und -einkünfte. Wähler*innen können so fundiert entscheiden, ob sie ihr Kreuz für eine*n Politiker*in machen möchten, die unverhältnismäßig viele Nebeneinkünfte hat, oder nicht. Ich interpretiere Ihre Fragen so, dass Ihnen das nicht ausreicht und Sie die Besetzung von Gremien bzw. die daraus entstehenden Einnahmen zumindest begrenzen möchten.
Der Mehrwert der Sparkassen ist, dass sie regional verortet sind und durch Politiker*innen aus der Region gesteuert und kontrolliert werden. Dieses Konstrukt halte ich für richtig. Ob die entsprechenden Höhen der Dotierungen jedoch gerechtfertigt sind für den Aufwand und die Verantwortung der entsprechenden Posten, könnte durchaus in Frage gestellt werden. Auf Landesebene werden Höchstgrenzen für ebendiese Tätigkeiten in §13 Absatz (1) Satz 2 der Nebentätigkeitsverordnung NRW geregelt. Hier wäre eine weitergehende Begrenzung der Einkünfte denkbar.
Darüber hinaus könnte eine Begrenzung der Einnahmen aus privaten Nebentätigkeiten von Landrät*innen und Bürgermeister*innen, beispielsweise in der Energiebranche, auf Landesebene angegangen werden. Beispielsweise wurde in Rheinland-Pfalz mit grüner Beteiligung eingeführt, dass Einnahmen aus Nebentätigkeiten insgesamt nicht mehr als 40% des regulären Einkommens von Landrät*innen und Bürgermeister*innen übersteigen dürfen. Ein komplettes Verbot von Nebeneinkünften halte ich allerdings nicht für notwendig.
Wir GRÜNE arbeiten auch weiterhin auf vielen Ebenen daran, mit unterschiedlichen Ansätzen der Korruption entgegenzuwirken und Skandale, wie die Maskenaffäre, zu verhindern. So haben wir beispielsweise im Landtag NRW einen Antrag eingebracht, der konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und entgeltlicher Lobbyarbeit von Abgeordneten vorsieht. Dieser wurde leider von den regierungstragenden Fraktionen abgelehnt. Der Antrag kann hier nachgelesen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Wibke Brems