Wibke Brems steht mit verschränkten Armen vor einem Solarmodul.
Wibke Brems
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dieter R. •

Frage an Wibke Brems von Dieter R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Brems,

wir beziehen uns auf die 3. Ä. des TSchG der Bundesregierung und haben festgestellt, dass sich der -§ 13b neu- (Nr. 25, DR 300/12) im Schwerpunkt nur auf die frei lebenden Katzen konzentriert und die Voraussetzungen und Möglichkeiten beschreibt, wie die Länder dieser Symptomatik begegnen können. Eine Kastration ist nur für frei lebende Katzen vorgesehen.

Im gegenwärtigen Entwurf des -§ 13 b neu-, fehlt die Möglichkeit zur Einführung einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen durch die Länder und Kommunen. Die bis dato bestehende Möglichkeit eine kommunale Verordnung zu erlassen, gestützt auf das allgemeine Polizei-und Ordnungsrecht, wäre dann nicht mehr zulässig, weil der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebung im Rahmen des Tierschutzgesetzes Gebrauch gemacht hätte.

Paradoxerweise stehen dann Kommunen, die bereits eine Verordnung zur Kastrationspflicht eingeführt haben, um tierschutzwidrige Umstände zum Schutz der Katze zu verhindern, demnächst vor der Rechtswidrigkeit ihrer Maßnahme, obwohl man mit dem -§ 13 b neu- genau diese tierschutzwidrige Umstände beseitigen bzw. verhindern will.

Obwohl in den Erläuterungen zu Nr. 25 -§ 13 b neu- (DR 300/12 Seite 58, 4. Absatz), unkastrierte freilaufende Katzen als eindeutige Ursache angesehen werden, dass Kastrationsaktionen bei frei lebenden Katzen ohne Erfolg verlaufen, wird auf eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen verzichtet.

Weil mit der Novellierung des -§ 13 b neu- keine Möglichkeit mehr bestehen würde, die Ursache der Problematik anzugehen, werden die Tierschutzorganisationen sich zwangsläufig zurückziehen müssen und die Beseitigung von tierschutzwidrigen Umständen, in denen frei lebende Katzen ihr Leben fristen, der Zuständigkeit kommunaler Amtsträger überlassen.

Wir benötigen eine Kastrationsverpflichtung ohne Beschränkung oder der § 13b muss verworfen werden. Wir hoffen dazu auf eine Initiative des Landes NRW.

MfG
D. Ruhnke
Katzenhilfe Bleckede e.V.

Wibke Brems steht mit verschränkten Armen vor einem Solarmodul.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ruhnke,

vielen Dank für Ihre Frage und bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium wurde mir mitgeteilt, dass es durchaus sein kann, dass durch die 3. Änderung des TSchG ein formales Problem auftreten könnte. Die Verordnungen von Kommunen, die bereits eine Kastrationspflicht eingeführt haben, um tierschutzwidrige Umstände zum Schutz der Katze zu verhindern, könnten in der Tat unwirksam werden. Da zurzeit jedoch nicht alle Kommunen von der Möglichkeit einer kommunalen Verordnung Gebrauch machen und dadurch in vielen Kommunen Nordrhein-Westfalens gar keine Kastrationspflicht – weder für freilaufende noch für freilebende Katzen – besteht, wird dieser Umstand in Kauf genommen werden. Durch eine einheitliche Regelung werden nämlich auch diejenigen Kommunen in die Pflicht genommen zu handeln, die bisher nicht von sich aus aktiv geworden sind. Die uneingeschränkte Kastrationspflicht soll dabei künftig auch für freilaufende Katzen gelten. Dementsprechend ist aktuell auch keine Bundesratsinitiative geplant.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Martin Sebastian Abel, der als tierschutzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Landtag NRW für die von Ihnen angesprochene Thematik zuständig ist.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Wibke Brems

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