Frage an Werner Pfisterer von Thorsten J. bezüglich Gesundheit
Hallo Herr Pfisterer,
die CDU/FDP hat in der letzten Legislaturperiode gegen ein Gesetz gestimmt, dass die Schulen in Baden-Württemberg verbindlich rauchfrei gemacht hätte. Nach meinem Wissen haben Sie ebenfalls gegen dieses Gesetz gestimmt.
Würden Sie nochmals gegen dieses Gesetz stimmen, wenn es wieder eingebracht werden würde? Welche weiteren Massnahmen zum Nichtraucherschutz würden Sie initiieren (wie z. B. rauchfreie Krankenhäuser, Behörden etc.)?
Freundliche Grüße
Thorsten Jakubowski
Sehr geehrter Herr Jakubowski,
herzlichen Dank für Ihre wichtige Frage, zu welcher ich Ihnen eine Stellungnahme der baden-württembergischen CDU-Landtagsfraktion zur Kenntnis geben möchte, die ich unterstütze:
Das Ziel einer "rauchfreien Schule" trägt die CDU-Landtagsfraktion voll und ganz mit. Es gilt bereits ein Erlass des Kultusministeriums zur Suchtprävention in der Schule, der das Rauchen verbietet. Die Verwaltungsvorschrift vom 13. November 2000 besagt im Wortlaut Folgendes (Auszug): "Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass Rauchen und Passivrauchen gefährlich für die Gesundheit sind. Deshalb ist es Schülerinnen und Schülern untersagt, in der Schule zu rauchen.
Ausnahmsweise kann für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 bzw. die entsprechenden Klassen der beruflichen Schulen eine sog. Raucherecke auf dem Schulgelände, außerhalb des Schulgebäudes, eingerichtet werden, wenn dies die Gesamtlehrerkonferenz mit Zustimmung der Schulkonferenz und nach Anhörung des Elternbeirats und der Schülermitverantwortung beschließt. Die Entscheidung für die Einrichtung einer Raucherecke gilt jeweils nur für ein Schuljahr." In der CDU-Landtagsfraktion wurde intensiv darüber diskutiert, wie man das Ziel einer rauchfreien Schule noch besser verwirklichen kann. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass dem bestehenden Rauchverbot ein noch stärkeres Gewicht verliehen werden soll, indem man es in einem Gesetz festschreibt. Dieses Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Rauchens soll zudem nicht nur für Schulen, sondern für alle öffentlichen Gebäude gelten. In der Diskussion über das Rauchverbot gehen die Meinungen darüber auseinander, ob ein Rauchverbot absolut und uneingeschränkt gelten soll oder ob ausnahmsweise abgegrenzte Raucherzonen zugelassen werden können. Wir haben versucht, uns hierzu einen Überblick über die zum Teil sehr unterschiedlichen Situationen vor Ort zu verschaffen. Dabei hat sich herausgestellt, dass es an manchen Schulen schlichtweg unmöglich wäre, ein absolutes Rauchverbot durchzusetzen. An diesen Schulen würde ein absolutes Verbot lediglich dazu führen, dass die volljährigen Schülerinnen und Schüler sich in Sichtweite aller ihre Zigarette ein paar Schritte vom Schulgelände entfernt anzünden würden. Dagegen gäbe es keine Handhabe. Deshalb sind wir zu der Meinung gelangt, dass es im Ausnahmefall sinnvoller ist und der Suchtprävention mehr dient, wenn das Rauchen auf einzelne abgeschlossene und nur beschränkt zugängliche Zonen und Räume beschränkt wird. Aus unserer Sicht muss ein Rauchverbot von weiteren flankierenden Präventionsmaßnahmen unterstützt werden. Zu Beginn dieses Schuljahres hat das Land daher gemeinsam mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg eine Fachstelle "Gesunde Schule" eingerichtet, die Schulen bei Fragen zur Suchtprävention und Gesundheitserziehung unterstützt. Viele andere Maßnahmen zur Suchtprävention an baden-württembergischen Schulen werden ebenfalls durchgeführt. Über unseren Antrag können Sie sich hier informieren:
http://www3.landtag-bw.de/WP13/Drucksachen/4000/13_4976_D.PDF Nochmals vielen Dank für Ihre Frage und weiterhin alles Gute!
Ihr Werner Pfisterer MdL