Portrait von Werner Jostmeier
Werner Jostmeier
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Werner Jostmeier zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Manfred S. •

Frage an Werner Jostmeier von Manfred S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Jostmeier,

Presseberichten (u.a. Ruhr Nachrichten vom 01.12.2011) habe ich entnommen, dass sich die Abgeordneten der SPD, der Grünen und der CDU eine Erhöhung ihrer Bezüge von z.Z. monatlich rd. € 10.200,00 um € 500,00 auf rd. € 10.700,00 bewilligen wollen. Das ist eine Erhöhung um
4,9 %!

Bezüge von monatlich rd. € 10.200,00 sind das gut 3-fache des durchschnittlichen Bruttomonatsverdienstes eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in 2010, der Teile seines Verdienstes für seine Altersvorsorge aufbringen muss.

Halten Sie diese Erhöhung um 4,9 % im Hinblick auf die angeblich knappen Kassen des Landes NRW für angemessen und gegenüber den steuerzahlenden Bürgern für vertretbar?
Würden Sie - die Abgeordneten - eine solche Erhöhung Ihrer Bezüge auch kurz vor Landtagswahlen beschließen?

In der Hoffnung auf eine Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Manfred Seeger

Portrait von Werner Jostmeier
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Seeger,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage, in der Sie die vorgeschlagene Änderung des Abgeordnetengesetzes kritisieren.

Lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, dass mit dieser Änderung des Gesetzes keine Diätenerhöhung, also keine Erhöhung des verfügbaren Einkommens der Abgeordneten, verbunden ist. Diätenerhöhungen finden in Nordrhein-Westfalen nach dem auch vom Bund der Steuerzahler als vorbildlich gelobten Gesetz nur in Höhe der allgemeinen Kostensteigerungen und der Einkommensentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer statt.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat im Frühjahr 2005 auf der Grundlage der Empfehlungen einer unabhängigen Diätenkommission mit der Zustimmung aller Fraktionen eine grundlegende Reform des Abgeordnetengesetzes beschlossen. Die damalige Neuregelung ist nach wie vor beispielgebend. Mit dieser, als Vorbild geltenden Systemveränderung bei den Abgeordnetenbezügen ist die staatliche Altersvorsorge durch Schaffung eines eigenständigen Versorgungswerkes ersetzt worden. Auf diesem Weg wird die Altersversorgung von Abgeordneten durch eigene Beiträge sichergestellt.

Aufgrund vieler kritischer Nachfragen über die Höhe der Abgeordnetenbezüge wird mit der jetzt geplanten Gesetzesänderung mehr Transparenz hergestellt. Die eigentliche Diät, aus der auch alle Mandatskosten wie die Unterhaltung eines Wahlkreisbüros, Telefon- und Portokosten sowie Fahrtkosten bestritten werden müssen, beträgt 8.612 Euro. Fast alle anderen Parlamente zahlen dafür - zusätzlich zur Diät - verschiedene steuerfreie Kostenpauschalen. Diese Privilegien hat der Landtag Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Damit wird ein Landtagsabgeordneter wie jeder anderer Steuerbürger behandelt.

Angepasst wird mit dem neuen Gesetz der Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk. Jeder Abgeordnete musste bisher 1.614 Euro direkt an das Versorgungswerk zahlen. Diese Summe soll aufgrund einer Überprüfung jetzt um 500 Euro auf monatlich 2.114 Euro erhöht werden. Nach wie vor ist damit die Altersversorgung in Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Landesparlamenten am niedrigsten.

Selbstverständlich muss jeder Abgeordnete nicht nur seine Abgeordnetenbezüge, sondern auch die Zwangsbeiträge zum Versorgungswerk in vollem Umfang versteuern, auch wenn er persönlich aufgrund langer Zugehörigkeit zum Parlament von einer Erhöhung der Beiträge zum Versorgungswerk nicht profitiert. Die Solidarität von Abgeordneten, die schon lange dem Parlament angehören ist wichtig für die Stabilisierung des Versorgungswerks. Aufgrund der steuerlichen Wirksamkeit der steigenden Gesamtsumme durch die Erhöhung des Zwangsbeitrags reduziert sich ab dem 1. Januar das verfügbare Nettoeinkommen jedes Abgeordneten.

Wegen dieser eindeutigen Sach- und Rechtslage waren bei dem ersten Entwurf zu diesem Gesetz, den wir am Dienstag, den 29. November in der Fraktion diskutiert haben, auch noch die FPD und die Linken ebenfalls im Boot und SPD, CDU und Grünen als Antragsteller vertreten. Nachdem sie dann tags darauf festgestellt haben, wie der Wind in der Öffentlichkeit weht, haben sich diese Parteien von dem gemeinsamen Vorschlag zurückgezogen und spielen nun den Anwalt des Bürgers / der Bürgerin. Dazu mögen Sie sich Ihre eigene Meinung bilden.

Die Anpassung der Pflichtbeiträge führt nicht zu einer Belastung des Haushaltsplans des Landtags, sondern wird aufgrund von Minderausgaben an anderer Stelle finanziert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Werner Jostmeier