Frage an Werner Dyrba von Gebhardt S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Guten Tag Herr Dyrba!
Als enteigneter Neusiedler Erbe habe ich mit großem Interesse die Fragen und Ihre Antworten zum Thema: Bodenreform verfolgt.
Über 40 Jahre lang hat die SED-Führung dieses Thema politisch beherrscht; nach der Wende hat die PDS die Bodenreform für unantastbar erklärt und dieses hoch emotionalisierende Thema für sich massiv reklamiert.
Jetzt kommt es in aller Öffentlichkeit - und vor den Augen der PDS - ganz offen zu regelrechten "feind- lichen Übernahmen" aus dem Westen und die "Verteidiger der demokratischen Bodenreform" sind nicht einmal in der Lage, die Rechtmäßigkeit dieser absolut dubiosen Unterfangen beurteilen zu können.
Nicht einmal der Spitzenkandidat der PDS, der stv. Ministerpräsident des Landes/MV kann eine allgemeingültige jur. Frage nach der Leagalität von Erbverträgen im Rahmen des EALG beantworten.
Nun aber meine Fragen hierzu:
Hat die PDS/Linke vor diesen juristischen "Finessen" westlicher Eroberer bereits kapituliert?
Gehört dieses Land/MV der Treuhand, der TLG, der BVVG aber nur nicht den Menschen, die hier seit Kriegsende leben und die Russen, die SED und auch die Stasi über sich ergehen ließen?
Sie schreiben, Sie haben die Fragen an die zust. Gremien weitergeleitet; bitte stellen Sie die Antworten auf Ihre Fragen hier, auf meine Frage hin, ein.
Die Bürger dieses Landes und die Wähler der Linken möchten wissen, wem der Heimatboden wirklich ge- hören darf und wie Nichtblaublüter ebenfalls an 833 ha BVVG-Land auf legale Art kommen dürfen. Offenbar sind ja nun Hamburger Notare im Wege der Vetternwirtschaft für Mecklenburger Landerwerb zuständig. Vielen Dank vorab für die Auskunft der zuständigen Gremien (falls auch die es nicht wissen, werde ich auf Ihre Auskunft hin, Lothar de Maiziere anschreiben; als EALG-Fachanwalt ist der jedenfalls in der Lage, allgemeine jur. Fragen erschöpfend zu beantworten) !
Hochachtungsvoll
Gebhardt Schreier