Werner Dyrba
DIE LINKE
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Frage von Michael P. •

Frage an Werner Dyrba von Michael P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Dyrba,

vielen Dank für Ihre Anwort, die aber keine Antwort auf meine Frage ist.

- Im Sinne aller zwangskollektivierten DDR-Kleinbauern und der durch die BRD abermals entrechteten Neusiedler-Erben - mache ich darum weitere Angaben zu meiner ganz konkreten Frage an Sie :

Der "Eroberer" Dr. C. v. P. hat als vollmachtloser Vertreter der BVVG-Schwerin in einem konkreten Fall ca. 250.000 m2 Land in Damshagen/MV an einen Verwandten (über Hamburg, Notar Dr. A.) für ca. 65.000 Euro verkauft; dann hat der Sohn dieses "Eroberers" und BVVG-Vertreters dieses Land auf 29-Jahre gepachtet; - anschließend wurde mit dem "formalen" Landeigentümer ein Erbvertrag (in Basel) geschlossen (in 2001) und der Todesfall möge bald eintreten.

+++Ich wiederhole meine konkrete- aber zugleich auch allgemeingültige Frage an Sie :+++

- Sind solche Erbverträge i. R. d. EALG , (die nach meinem Rechtsverständnis eindeutig sittenwidrig sind und konkludente Insichgeschäfte beinhalten,) tatsächlich legal, wie vorgeblich Fachanwälte in einem offenen Rundbrief des Dr. C. v. P. behaupten ? - Der Stand der "Rückeroberung" liegt derzeit bei 833 ha Land in Damshagen und Schönfeld.

- Bitte lassen Sie diesen Sachverhalt auf "Legalität" dringed prüfen; - wenn dieser Weg tatsächlich legal ist, sollte er allen Alteigentümern öffentlich publik gemacht werden, damit auch andere Junker die Rückeroberung derart erfolgreich starten können. Das EALG gilt unverändert - und die BVVG hält noch gigantische Flächen, die den Kleinbauern bekanntlich weitgehend verwehrt werden.

(PS: Leider sitzt Ihr SPD-Gegenkandidat diese kritischen Fragen offenbar nach alter CDU-Methode aus !)

MfG
Michael Pfeiffer
Diplomverwaltungswirt

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

wie ich Ihnen bereits mitteilte, hatte ich Ihnen angeboten Ihre Frage an die nach meiner Auffassung zuständigen politischen Gremien weiter zu leiten. Dieses ist durch mich geschehen.

Ihre Frage zur Zulässigkeit des Verfahrens kann ich nicht beurteilen. Meinen Standpunkt habe ich versucht Ihnen bereits in meiner ersten Antwort zur obigen Problematik darzulegen. Zum selbigen Sachverhalt erhielten Sie eine Antwort von Prof. Dr. Methling stellv. Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Inhaltlich habe ich dieser Antwort nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Dyrba