Frage an Werner Dyrba von Maria R. bezüglich Recht
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass in unserem Landkreis – gemäß der Empfehlung des Landesrechnungshofes – keine weiteren zentralen Kläranlagen gebaut werden?
Dafür, dass die Gesetze eingehalten werden, die z.B. eine Verwertung vor Ort vorsehen und Bürger in entlegenen Orten vor unzumutbaren Kosten schützen sollen?
Wie rechtfertigen Sie, dass Einzelne für einen Abwasseranschluß 30.000 Euro bezahlen müssen, obwohl diese Maßnahmen doch dem Wohl der Allgemeinheit und dem Umweltschutz dienen?
Sehr geehrte Frau Rosemeier,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die gewählte Thematik zeigt, dass auf Grund von Erfahrungen früherer Jahre ein Umdenkprozess bei allen Beteiligten des Verfahrens einsetzen muss. Ihre Frage zielt nach meiner Auffassung nicht vorrangig auf Sinn oder Unsinn einer zentralen Kläranlage, sondern vielmehr auf eine mögliche finanzielle Belastung der Bürger
Der Empfehlung des Landesrechnungshofes keine zentralen Kläranlagen mehr zu genehmigen kann ich nicht uneingeschränkt folgen. Ich habe jedoch volles Verständnis, dass der Bürger von seinen Abgeordneten erwarten kann, dass diese sich für eine Variante entscheiden die den Bürger finanziell am wenigsten belastet und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dafür setze ich mich gerne auf der Ebene, in der ich in diesem Verfahren trage, ein.
Ich bin gegen den Bau zentraler Kläranlagen in dünn besiedelten, ländlichen Räumen, in denen die Verlegung von Rohrleitungen und nachfolgenden Betriebskosten die Belastung der Bürger in die Höhe treibt. Der technologische Entwicklungsstand der angebotenen Systeme gewährleistet das entsprechende gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. Anderer Rahmenbedingungen werden wir in dicht besiedelten Gebieten (Städten oder größeren zusammenhängenden Dörfern aus) vorfinden. Hier wird sicher einer zentralen Kläranlage der Vorzug gegeben werden können. Es ist aus meiner Sicht nicht auszuschließen, dass in dem Einen oder Anderen Ort, bedingt durch die Entwicklung auch die Frage nach der Errichtung einer zentralen oder Erweiterung einer bereits bestehender zentralen Anlage auf der Tagungsordnung steht. Dabei werden auch zukünftig von den Nutzern dieser Anlagen Gebühren erhoben werden.
Bei der Auswahl der geeigneten Anlage, zentral oder dezentral, haben die örtlichen Gemeindevertreter das Heft des Handels in der Hand. Den betroffenen Bürgern kann ich nur empfehlen Ihre Einflussmöglichkeiten in der Planungsphase im Rahmen der Offenlegung entsprechender Vorhaben zu nutzen.
Durch ein durch mich nicht zu vertretenen Umstand bin ich in bei kandidatenwatch.de als Direktkandidat des Wahlkreis 19 benannt worden. Richtig ist jedoch, ich bin Direktkandidat des Wahlkreises 17. Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass ich momentan nicht beurteilen kann, in welchem Zusammenhang die Anschlussgebühren in Höhe von 30000 EURO und auf Grundlage welcher in der betroffenen Gemeinde gefassten Beschlüsse je Einzelanschluss erhoben werden.
Ich werde Ihre Anfrage gerne an Frau Roock Direktkandidatin der Linkspartei.PDS für den Wahlkreises 19. weiter leiten.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Dyrba