Frage an Volkmar Vogel von Martin B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Vogel,
zu Ihrer Antwort vom 16.07.2011 möchte ich doch noch einmal nachfragen mit der
höflichen Bitte um Beantwortung.
Sie schreiben: " Nur die Anforderungen an Neubauten werden in der EnEV 2012 maßgeblich erhöht"Hierzu hatte ich mich auf einer Bauausstellung mit mehreren Baufachleuten unterhalten.
Die Einschätzung war dort, das die EnEV 2012 zu Mehrkosten von ca. 50.000 EUR bei einem Einfamilienhaus führen würde.
Wenn dies zutrifft, wäre ein drastischer Auftragseinbruch zu befürchten.
Das war auch eine große Sorge der Firmen auf der örtlichen Bauaustellung.
Auch die angekündigten Fördermittel sind für den Verbraucher Schulden, die zurückgezahlt werden müssen.Könnte es sein, dass mit der EnEV 2012 der Schuß nach hinten losgeht?
Auf weitere Nachfragen bei den Firmen musste ich leider feststellen, das ich nur Ergebnisse einer Berechnung, jedoch keine Garantie für die berechneten Einsparungen bekomme. Schon etwas seltsam.Was meinen Sie dazu?
Sie schreiben weiter: "Die Bundesregierung plant mit einem Sanierungsfahrplan für Bestandsgebäude bis 2050 80% des Primärenergiebedarfs zu mindern."
Meine Fragen hierzu: Bedeuted dies, dass eigentlich jedes Gebäude saniert werden muss?
Wo kommen diese 80% her und wer denkt sich so etwas aus?
Weiter schreiben Sie:"Die CDU und ich setzen nämlich auf den mündigen Bürger..."
Meine Frage: Stimmt es, dass ,wie auf der Internetseite des BMVBS zu lesen ist,der Schornsteinfeger zum "Vollzug der Verordnung" eingesetzt wird. Nichtdämmen gilt als Ordnungswidrigkeit.
http://www.bmvbs.de/DE/BauenUndWohnen/EnergieeffizienteGebaeude/energieeffiziente-gebaeude_node.html
Ich meine, ein mündiger Bürger entscheidet selbst, ob und was er tut beim Dämmstoffverbau.
Warum kann die Dämmstoffindustrie keine Ergebnisse vorweisen , die eine Gebäudedämmung zum Selbstläufer macht ,sondern stets auf die Hilfe des Gesetzgebers angewiesen ist um Umsätze zu erzielen? Siehe EnEV 2007,2009 und Entwurf EnEV 2012.
MfG
Martin Brinkmann
Sehr geehrter Herr Brinkmann,
damit Sie mich nicht falsch verstehen, als Fachpolitiker teile ich Ihre Sorgen. Das ist ein Grund, warum wir Baupolitiker in den Verhandlungen mit den Wirtschafts- und Umweltpolitikern immer darauf achten, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht außer Kraft gesetzt wird und die Bauherrn weitgehend frei bei der Umsetzung der energetischen Anforderungen, insbesondere, was die angewendeten Energien betrifft, bleiben.
Ich merke, dass Sie Praktiker sind. Wir sind uns darin einig, dass jeder im Laufe der Jahre an seinem Haus Reparaturen, Umbauten und Nachbesserungen vornehmen muss. Dabei ist es wichtig, dass alle diese Reparaturen und Umbauten, die über die Jahre notwendig sind, auch in ein Gesamtkonzept der energetischen Sanierung am Haus passen. Deswegen werden wir einen Sanierungsfahrplan erstellen, der als Handreichung für die Bauherren behilflich ist, die energetische Sanierung langfristig bis zum Jahre 2050 sicherzustellen.
Die von Ihnen vorgetragenen Argumente unterstützen mich in meiner fachlichen Arbeit sehr, insbesondere bei der Diskussion zur EU-Gebäuderichtlinie, die in den nächsten Monaten fortgesetzt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Volkmar Vogel
Mitglied des Deutschen Bundestages