Frage von Fionn B. •

Wie stehen Sie als Grüner Landespolitiker dazu, dass der AKE - Arbeitskreis des TÜV - ohne prüfbare Grundlage alle (über 80.000) deutsche Biogas-Fahrzeuge auf einen Schlag entwertet?

Am 16.1.25 hat der AKE neue Vorgaben (K01/25) an alle deutschen Prüfstellen versendet, die fristlos auf einen Schlag alle deutschen Biogas-Fahrzeuge mit CNG-Antrieb de facto entwerten.

Verordnet wird, dass bei jedem TÜV statt der bisherigen Leck- und Sichtprüfung (die seit über 30 Jahren überall in der EU funktioniert) die gesamte CNG-Tankanlage der Fahrzeuge komplett ausgebaut werden muss, was in der Regel mit Kosten bis in den mittleren VIERSTELLIGEN Bereich verbunden ist. Auch für Neufahrzeuge! Bei JEDEM TÜV!

Dadurch werden -zigtausende deutsche Fahrer und tausende Unternehmer schwer geschädigt sowie Biogas als ökologischere Alternative zum Benziner schlagartig vom Markt verbannt.

Die völlige Intransparenz des Gremiums und seiner gesetzähnlichen Entscheidungen macht die Anfechtung der wahrscheinlichen Unverhältnismäßigkeit nahezu unmöglich. Als Kleinunternehmer kann ich nur noch versuchen mein Fahrzeug ins Ausland zu verkaufen, wo noch Normalität herrscht - Schaden 4-5stellig.

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr B.,

herzlichen Dank für Ihre Frage. Mein Fachgebiet liegt primär in der Umweltpolitik auf Landesebene, nicht vertieft in der Verkehrspolitik. Dennoch möchte ich Ihre Anfrage bestmöglich beantworten.

Der Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE) ist ein Gremium, das auf Grundlage der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eingerichtet wurde. Er wird von den Technischen Prüfstellen sowie den amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen getragen und ist verantwortlich für die Erstellung, Überprüfung und Weitergabe von Vorgaben zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen. Die Geschäftsordnung des AKE unterliegt der Prüfung durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und erfordert das Benehmen der zuständigen obersten Landesbehörden, wodurch eine staatliche Kontrolle sichergestellt wird.

Bezüglich der möglichen Entscheidung des AKE, künftig die gesamte Tankanlage von CNG-Fahrzeugen im Rahmen der Überprüfung auszubauen, konnte ich in meinen bisherigen Recherchen keine eindeutigen Informationen finden. Um dies zu klären, habe ich mich an die zuständigen Vertreter der Bundestagsfraktion gewandt und werde Sie informieren, sobald mir weitere Erkenntnisse vorliegen.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass CNG-Fahrzeuge als Übergangstechnologie zur klimaneutralen Mobilität am Markt kaum Fuß fassen konnten. Der Rückgang des Tankstellennetzes und das begrenzte Angebot an Neufahrzeugen bestätigen diesen Trend. Dennoch sollten bereits im Betrieb befindliche Fahrzeuge – sowohl aus Klimaschutzgründen als auch zur Wahrung der Investitionen der Käufer – möglichst lange genutzt werden können. Zu den technischen Aspekten der Prüfung kann ich mich jedoch nicht im Detail äußern.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, und stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen
Volkhard Wille

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Volkhard Wille
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN