Mit welcher Quelle belegen Sie Ihre Aussage bzgl. der Klarstellung des Umweltministeriums NRW, dass eine Nationalparkausweisung die Trinkwasserförderung weder jetzt noch in Zukunft gefährdet?
Sehr geehrter Herr Wille,
auf der Internetseite "https://gruene-kreis-kleve.de/2024/03/18/pressemitteilung-ja-zum-nationalpark-reichswald/" (Zugriff am 21. Okt. 2024)" stellen Sie fest, dass das Umweltministerium NRW klargestellt hat, "dass eine Nationalparkausweisung die Trinkwasserförderung weder jetzt noch in Zukunft gefährdet."
Dem widersprechen die Stadtwerke Goch und Kleve auf der Internetseite "https://www.trinkwasser-im-reichswald.de/fragen-antworten/" (Zugriff am 21. Okt. 2024) unter Nr. 8. Die Verordnung "Nationalpark Eifel" referenziert lediglich auf "rechtmäßig und ordnungsgemäß ausgeübten Nutzungen aufgrund BESTANDKRÄFTIGER Genehmigungen", nicht auf die Zukunft.
Daher habe ich die Frage an Sie, aus welche Ministeriumsquelle (z.B. Internetlink) Sie die zukünftige Trinkwassergewinnung nach 2029 (Goch) bzw. 2043 (Kleve) als genehmigt ansehen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen aus Kleve,
Ralf B.
Sehr geehrter Herr B.,
Genehmigungen für (Trink-)wasserentnahmen erfolgen auf Grundlage der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes. Sie sind immer befristet. Zum Zeitpunkt der Verlängerung einer Genehmigung wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Genehmigung erfüllt sind. Dazu gehört dass aus dem jeweiligen Grundwasserkörper nicht mehr Wasser entnommen werden darf, als sich neu bildet. Diese Voraussetzung gilt unabhängig von einer Ausweisung als Nationalpark.
Durch einen Nationalpark entstehen keine zusätzlichen Genehmigungsvoraussetzungen für eine Trinkwasserentnahme. Dies hat das Umweltministerium in den letzten Tagen auch noch einmal gegenüber den Stadtwerken klargestellt. Die Schreiben hänge ich diesem Post an.
In der überwiegenden Zahl der bestehenden Nationalparke in Deutschland wird Trinkwasser gefördert und in einigen wurden sogar nach der Nationalparkausweisung die Trinkwasserförderung ausgeweitet. Allein diese Praxiserfahrung sollte ausreichen, die gegenteiligen unbegründeten Behauptungen zu widerlegen.
Falls Sie weitere Fragen zum Thema Nationalpark haben, können Sie sich gerne melden.
Mit freundlichen Grüßen
Volkhard Wille