Sehr geehrte Frau Klein,
vielen Dank für Ihre Frage vom 6. August 2010.
Bis November 2024 Mitglied der FDP
Sehr geehrte Frau Klein,
vielen Dank für Ihre Frage vom 6. August 2010.
(...) Natürlich könnten die Länder mehr Steuerprüfer einstellen und wahrscheinlich würden sich diese tatsächlich auch aus den zusätzlich erzielten Steuereinnahmen gegenfinanzieren. Das Problem ist allerdings, dass die Länder mitunter nur ein geringes Interesse an höheren Steuereinnahmen haben, nachdem aufgrund des Länderfinanzausgleichs zusätzliche Einnahmen nicht im Land verbleiben, sondern überwiegend umverteilt werden. Für ein Geberland heißt das, dass es zwar die höheren Personalkosten tragen muss, die zusätzlichen Erlöse aber über den Finanzausgleich an andere Länder abgeführt werden. (...)
(...) 40 Mrd. Euro Zinsen für die Staatsverschuldung, nach Arbeit und Soziales ist das mittlerweile der zweitgrößte Posten im Bundeshaushalt. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erwirtschaften dieses Geld und es fließt direkt an die Finanzmärkte für die Staatsschulden. (...)
(...) Die fromme Mär der Linksparteien in unserem Land, dass steigende Lohnnebenkosten und Steuern der Wirtschaft keine Arbeitsplätze kosten, war in der Vergangenheit falsch, und ist es heute immer noch. Die sinkenden Arbeitslosenzahlen, das schneller als erwartet sinkende Haushaltsdefizit sowie das ansteigende Wirtschaftswachstum sind ein deutliches Zeichen für eine solide Regierungsarbeit. (...)
(...) Die Bundesbank hält einen Teil ihrer Goldbestände in eigenen Tresoren im Inland. Weitere Bestände werden insbesondere an den wichtigen Goldhandelsplätzen bei den dort ansässigen Zentralbanken verwahrt (New York: Federal Reserve Bank, London: Bank of England). (...)
(...) Das übliche Ziel einer Insolvenz besteht in einer gleichrangigen Bedienung existierender Forderungen der verschiedenen Gläubiger. Die Akzeptanz des Insolvenzverfahrens baut im Wesentlichen darauf, dass nicht Einzelne bevorzugt behandelt werden. Ich halte es für sehr problematisch, wenn sich der Staat hier gegenüber anderen Gläubigern quasi per Gesetz einen Vorteil verschafft. (...)