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Frage von Manfred B. •

Frage an Volker Wissing von Manfred B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr.Wissing,

in einer Frage vom 29.6. von Hrn.Schwarz nach dem "Fehlen von 15000 Steuerfahndern" antwortetet Sie am 8.7. u.a.:
"Die Forderungen nach mehr Steuerprüfern wird immer wieder erhoben. In unserem föderalen System ist die Steuerverwaltung aber Sache der Länder, das heißt die Länder sind auch für die personelle Ausstattung der Finanzbehörden zuständig. Das Problem ist, dass die Länder im Falle der Einstellung zusätzlicher Steuerprüfer die höheren Lohnkosten tragen müssten, das zusätzliche Steueraufkommen würde aber nur zu einem Teil ihnen zu gute kommen. Aus diesem Grund ist die Bereitschaft der Länder die Finanzbehörden mit zusätzlichem Personal auszustatten nur gering."

Ich stelle also fest, das Problem ist erkannt und will offensichtlich von der Politik nicht gelöst werden.

Jetzt frage ich mich bzw. ich frage Sie:
Wenn man aus dem Erlös der Steuerfahnder deren Gehälter bezahlt, also den jeweiligen Ländern zukommen läßt, und der Rest würde in den Bundeshaushalt fließen, wo ist denn da das Problem? Die Länder hätten zusätzliche Stellen geschaffen ohne Mehrkosten. Sie können doch uns Steuerzahlern nicht weismachen, dass die Eitelkeiten zwischen Bund und Ländern höher zu bewerten sind als eine gerechte Steuererhebung? Und Sie können uns doch auch nicht weismachen, dass dies an der SPD scheitern würde, wie Sie das in Ihrer Antwort angedeutet haben.

Und zweite Frage:
Ist es nicht einfach so, dass die Politik gar kein Interesse hat, den Reichen und Vermögenden zu genau auf die Finger zu schauen?

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Burger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Burger,

vielen Dank für Ihre Frage vom 2. August 2010.

Selbstverständlich ist das Problem politisch erkannt. Es wird ja auch bereits seit Jahren diskutiert. Trotzdem gab es in der so genannten Föderalismuskommission II keine Mehrheit für eine Bundessteuerverwaltung, weder auf Seiten der SPD, noch auf Seiten der Union. Da es sich aber bei der Zuständigkeit für die Steuerverwaltung um eine Frage von Verfassungsrang handelt, lassen sich Änderungen hier nicht ohne die entsprechenden Mehrheiten in Bundestag und -rat durchsetzen.

Natürlich könnten die Länder mehr Steuerprüfer einstellen und wahrscheinlich würden sich diese tatsächlich auch aus den zusätzlich erzielten Steuereinnahmen gegenfinanzieren. Das Problem ist allerdings, dass die Länder mitunter nur ein geringes Interesse an höheren Steuereinnahmen haben, nachdem aufgrund des Länderfinanzausgleichs zusätzliche Einnahmen nicht im Land verbleiben, sondern überwiegend umverteilt werden. Für ein Geberland heißt das, dass es zwar die höheren Personalkosten tragen muss, die zusätzlichen Erlöse aber über den Finanzausgleich an andere Länder abgeführt werden. Die Nehmerländer wiederum haben auch nur bedingt ein Interesse an höheren Einnahmen, da sie dafür auf Zuweisungen aus dem Finanzausgleich verzichten müssen.

Schon die SPD-Finanzminister von Hans Eichel bis hin zu Peer Steinbrück haben immer wieder Versuche unternommen, eine Bundessteuerverwaltung durchzusetzen und sind dabei regelmäßig an dem Widerstand der Länder gescheitert. Die FDP unterstützt eine Vereinheitlichung des Steuervollzugs in Deutschland.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Wissing, MdB

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