Frage von Axel S. • 14.12.2023

Antwort von Volker Wissing parteilos • 26.03.2024
Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen.
Freie Demokratische Partei e.V., Bundesgeschäftsstelle / Pressefoto
Bis November 2024 Mitglied der FDP
Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen.
Mangels Zuständigkeit für den ÖPNV und die verwendeten Systeme kann ich die Frage nicht beantworten. Gleichwohl braucht es die Digitalisierung des ÖPNV.
Wir konzentrieren uns auf andere Maßnahmen des Klimaschutzes.
Eine variable Vergütung der Vorstände war fester Bestandteil der Vereinbarung aus Zeiten der Großen Koalition.
Eine variable Vergütung der Vorstände war fester Bestandteil der Vereinbarung aus Zeiten der Großen Koalition. Das wurde geändert.
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