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Volker Wissing
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Frage von Jochen T. •

Wir fragen uns wie wird die Unbefangenheit von Gutachtern sichergestellt und nachgewiesen?Der Tüv prüft ja bei der MPU in Staatsauftrag und gäbe es ja die Problematik der möglichen Selbstbevorteilung?

Wie wird kann die Unbefangenheit von psychologischen Gutachten in privaten Unternehmen, denn eigentlich sichergestellt? Wären die Gutachter nicht in der Beweispflicht, die Unbefangenheit nachzuweisen, vor allem dann, wenn sie im staatlichen Auftrag handeln?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die rechtlichen Grundlagen für die MPU die EU-Führerscheinrichtlinie, in nationales Recht umgesetzt durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Darüber hinaus sind mit den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung zusätzlich Grundsätze für die Durchführung der Untersuchung und die Erstellung der Gutachten festgelegt worden. Die Träger der Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen außerdem einem Begutachtungssystem, das durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als neutrale Stelle erfolgt. Die Prüfenden werden regelmäßig überprüft. Gleiches gilt für weitere Beauftragungen. Natürlich besteht stets das Recht zur Beschwerde oder den Rechtsweg.

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing

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