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Frage von Axel S. •

Wird es Regressforderungen wegen der gescheiterten PKW Maut geben.

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Sehr geehrter Herr S.,

wie Sie der Berichterstattung entnehmen konnten, haben wir ein externes Gutachten erstellen lassen, um Rechtsfragen zu klären. Letztlich ist das keine politische, sondern eine rechtliche Frage. Dazu musste das Maß der Fahrlässigkeit untersucht werden. Als Minister habe ich auch die Vermögensinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu wahren. Wenn es die Möglichkeit geben sollte, jemanden in Regress zu nehmen, dann wäre es meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass diese Regressforderungen durchgesetzt werden und nicht einfach die Akten in den Keller gelegt werden. Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen. 

Mit besten Grüßen

Dr. Volker Wissing

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