Frage von Louise B. • 20.12.2023
Antwort von Volker Wissing parteilos • 09.04.2024
Die Geschichte unserer Verkehrssysteme und dazu gesetzte und sukzessive gewachsene Regeln verleiten nicht dazu, anderes anzunehmen.
Bis November 2024 Mitglied der FDP
Die Geschichte unserer Verkehrssysteme und dazu gesetzte und sukzessive gewachsene Regeln verleiten nicht dazu, anderes anzunehmen.
Wir werden dem Deutschen Bundestag einen THC-Grenzwert übermitteln, sobald eine Fachkommission einen Vorschlag erarbeitet hat. Dies wird zeitnah der Fall sein.
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung und nötiger Schwerpunktsetzung auf prioritäre Investitionen können nicht alle Förderprogramme fortgeführt werden.
Das Rechtsgutachten rät wegen des hohen Prozessrisikos allerdings davon ab, Schadensersatzansprüche einzuklagen.
Mangels Zuständigkeit für den ÖPNV und die verwendeten Systeme kann ich die Frage nicht beantworten. Gleichwohl braucht es die Digitalisierung des ÖPNV.