Die AfD ist insgesamt ein rechtsextremistischer Verdachtsfall, einige Landesverbände gelten auch als gesichert rechtsextrem. Allerdings ist der Weg eines Parteiverbots juristisch und politisch schwierig. Der Weg eines Parteiverbots ist auch verfahrensmäßig sehr langwierig. In der Abwägung und im Endergebnis bin ich daher gegen ein Verbotsverfahren
Ich bin dafür, dass die Werte des Grundgesetzes und sein Inkrafttreten am 23. Mai 1949 ebenso wie die deutsche Einheit am 3. Oktober gewürdigt werden. Deshalb sehe ich keinen zusätzlichen Feiertag, der in Deutschland zudem auch keine Tradition hat.
Wir blockieren eine Absicherung des BVerfG nicht. Es bedarf jedoch kluger Lösungen zur Stärkung des BVerfG im Grundgesetz. Das Wahlrecht ist auch nicht geschützt.
Parteiverbotsverfahren sind langwierig und ihr Ausgang ist ungewiss. In Sachen AfD gilt es, diese politisch zu bekämpfen.