Wie möchte die Union ihre staatspolitische Verantwortung glaubhaft der Öffentlichkeit kommunizieren, wenn sie gleichzeitig eine Absicherung des BVerfG blockiert?
Sehr geehrter Herr Ullrich,
Sie sprechen mit Martin Plum davon, eine Absicherung des BVerfG "mit einer Verfassungsänderung zum Wahlrecht verknüpfen" (https://www.faz.net/einspruch/den-schutz-des-verfassungsgerichts-mit-dem-wahlrecht-verbinden-19538841.html) zu wollen, und knüpfen den Schutz der demokratische Grundordnung des Staates damit an Bedingungen. Bedeutet das, dass Wähler für die Verteidigung unseres Rechtsstaates nur auf eine Mitarbeit der Union hoffen können, wenn die Union im Gegenzug Zugeständnisse für andere Gesetzesvorhaben erhält, und dass sie das neue Wahlrecht für im gleichen Maße demokratiegefährdend hält wie die Möglichkeit, dass Demokratiefeinde das BVerfG entmachten?
Sehr geehrte Frau Y.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Wir blockieren eine Absicherung des BVerfG nicht. Es bedarf jedoch kluger Lösungen zur Stärkung des BVerfG im Grundgesetz. Das Wahlrecht ist auch nicht geschützt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Volker Ullrich MdB