Frage von Klaus R. • 30.09.2024
Antwort ausstehend von Volker Ullrich CSU
Ich bin dafür, dass die Werte des Grundgesetzes und sein Inkrafttreten am 23. Mai 1949 ebenso wie die deutsche Einheit am 3. Oktober gewürdigt werden. Deshalb sehe ich keinen zusätzlichen Feiertag, der in Deutschland zudem auch keine Tradition hat.
Wir blockieren eine Absicherung des BVerfG nicht. Es bedarf jedoch kluger Lösungen zur Stärkung des BVerfG im Grundgesetz. Das Wahlrecht ist auch nicht geschützt.
Parteiverbotsverfahren sind langwierig und ihr Ausgang ist ungewiss. In Sachen AfD gilt es, diese politisch zu bekämpfen.
Zurzeit gibt es mit dem 49-Euro-Ticket ein Angebot, dass auch für Personen, die nicht täglich den ÖPNV nutzen, attraktiv ist.