Frage von Hans-Jürgen V. • 31.08.2005
Frage an Volker Liepelt von Hans-Jürgen V. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Volker Liepelt
Eine Frage zur Bundestagswahl. Ist die Bundestagswahl anfechtbar wenn z. Bsp. Türken mit deutschem Pass und wiedererlangten illegalen türkischen Pass an der Wahl am 18.09.05 teilnehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Volker Liepelt CDU • 07.09.2005
Sehr geehrter Herr Vollmer,
Türken mit wiedererlangtem türkischen Pass dürfen nicht wählen.Anfechtbar wäre eine Wahl möglicherweise, wenn z.B.nachweisbar viele dieser Gruppierung gewählt hätten und es angesichts knapper Ergebnisse,z.B. in einem Wahlkreis, tein theoretisch zu einem anderen Ergebnis bei Nichtteilnahme gekommen wäre.
Dies sind jedoch differenzierte rechtliche Beurteilungen, die ich Ihnen abschließend nicht beantworten kann.
Viele Grüße
Volker Liepelt