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Volker Liepelt
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Frage von Wolfgang N. •

Frage an Volker Liepelt von Wolfgang N. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Liepelt,

an den Volkshochschulen in Berlin arbeiten 600 Dozent/innen arbeitnehmerähnlich, d.h. wir arbeiten hauptberuflich in der Weiterbildung, z.B. in Integrationskursen oder Sprachkursen, werden aber über Stunden-Honorare bezahlt. Wir arbeiten in permanent unsicheren Arbeitsverhältnissen und ohne grundlegende soziale Absicherungen wie z.B. eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz u.ä.
Die Honorare sind dabei nicht annähernd hoch genug, um eine private Absicherung bezahlen zu können.
Aus diesem Grunde streben die Gewerkschaften verdi und GEW, in denen viel von uns Mitglieder sind, Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Dozent/innen an.
Würden Sie als Abgeordneter unsere Forderung nach einer Verbesserung unserer prekären Arbeitsverhältnisse (Tarifvertrag, Honorarfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz) unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Neuendorf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neuendorf,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die vor allem deswegen schwierig zu beantworten ist, weil sich um Finanz- und Haushaltsfragen handelt. Prinzipiell befürworte ich eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die VHS-Dozenten. Da es keine Erfahrungswerte gibt, werden offenbar die jährlichen Kosten hierfür in Berlin auf ca 200 000 € geschätzt, hierfür müßte eine finanzielle Absicherung im Haushalt gefunden werden.Das wäre aber eine zu meisternde Aufgabe.Die nebenberuflichen VHS-Dozenten wären ja im Hauptberuf ohnehin abgesichert. Da für die an den Musikschulen freiberuflich tätigen Musiklehrer schon lange ein arbeitnehmerähnlicher Status besteht, erhalten diese ihr Honorar auch im Krankheitsfall. Eine ähnliche Regelung für VHS-Dozenten wäre unter diesem Aspekt gerecht. Die Frage von Tarifverträgen an Volkshoschschulen berührt eine sehr grundsätzliche Fragestellung.. Die CDU ist der Auffassung, daß sich das Volkshochschul-System grundsätz lich bewährt hat.

Empfänger von Honorarleistungen sind keine Arbeitnehmer und daher auch nicht Tarifpartner.Auch die VHS selbst müßte als Tarifpartner einen neuen Status bekommen. Eine Neuausrichtung der VHS einschl. der "Tarifhoheit" könnte unter Umständen auch eine Verteuerung des Kursangebots zur Folge haben, was wiederum den Zugang zu den Bildungsangeboten erschweren könnte.
Ich finde es hingegen als vordringlich, daß man jetzt mal den Abschlußbericht der "Kommission Berliner Volkshochschulen und Musikschulen" umsetzen sollte
Dies muß in enger Zusammenarbeit mit den Bezirken erfolgen.

Die Vorschläge wie z.B. die.Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben durch dezentrale Servisstellen,die eine größere Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Dienstleistungen erleichtern sollen, finde ich vernünftig.Ebenso muß es eine Rahmenzielvereibarung über die außerschulische Bildungsarbeit geben.
und im Zuge dieser Arbeit müssen auch die notwendigen finanziellen Erfordernisse in den Haushaltsansätzen abgesichert werden. Auf diesem Weg können wir auch zu einer Verbesserung der Situation der arbeitsnbehmerähnlich Beschäftigten an den Volkshochschulen kommen.

Mit herzlichen Grüßen
Volker Liepelt