Frage an Volker Kröning von jens g.r. b. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Kröning,
ich bin Besitzer eines 18 Jahre alten Fahrzeugs (Geländewagen) mit nur 86 PS und einem langlebigen Dieselmotor, der **keinen** Feinstaub produziert (technisch bedingt durch die ´alte´ Bauweise).
Die SPD und Grünen haben nun per 01.05.2005 den Art. 23 Abs. 6 a der StVZO gestrichen, so dass ich jetzt statt 179 Euro in Zukunft bis zum 10-fachen des Betrages für die KFZ-Steuer bezahlen muss.
Der Artikel wurde gestrichen, weil die Regierung die Käufer von grossen & PS-starken SUV-Fahrzeugen wie Porsche Cayenne, Mercedes M-Klasse, BMW X-Klasse etc. stärker zu Kasse bitten wollte.
Nur: würde das Gesetz derart geändert werden, dass beispielsweise nur die Fahrzeuge ab Zulassungsdatum 2001 oder mit mehr als 100 PS unter diese neue Regelung fallen, würde das Sinn machen und die Zustimmung vieler Besitzer ´alter´ Geländewagen (allein bei www.buschtaxi.org sind über 3.000 Mitglieder registriert, die ein Fahrzeug dieses Typs fahren!)
In dem jetzigen Zustand bedeutet die neue Regelung eine Wertevernichtung. Verkaufen kann ich das von mir mit viel Arbeit und Geld gepflegte Fahrzeug nicht mehr - wer will noch ein Fahrzeug haben, das immens hoch besteuert wird?
Da ich mir kaum die hohe Steuer erlauben kann, bliebe eigentlich nur noch die Verschrottung eines Fahrzeugs, das immerhin noch einen Wert hat und problemlos die Aufgabe erfüllt, mich und andere täglich von A nach B zu bringen, und das bei einem Verbrauch, der weit unter dem liegt, den Neufahrzeuge heute haben.
Laut Aussage des TÜV Nord würde das Fahrzeug konstruktionsbedingt noch weitere 20 Jahre halten - die bisherige Pflege und Wartung vorausgesetzt.
Wären Sie bereit, diese Gesetzesänderung zumindest teilweise wieder rückgängig zu machen, oder zumindest derart zu ergänzen, dass die ´alten´ Fahrzeuge weiterhin nach Gewicht und nicht nach den PKW-Vorschriften besteuert werden?
Über eine Antwort würde ich mich freuen, denn für mich ist es wichtig zu wissen, welche Partei die Bürger sinnvoll und masshaltig besteuert oder sie einfach nur abzockt.
Gegebenenfalls würde ich mein Fahrzeug in Spanien anmelden, denn dort - in der EU! - bezahle ich für das Fahrzeug nur zwischen Euro 50 und 120 pro Jahr, abhängig von der Gemeinde, in der ich es anmelde.
Sie haben sich für ein grosses Europa stark gemacht, nun bitte ich Sie, den Worten auch Taten folgen zu lassen und nicht nur eine Vereinheitlichung der Fahrzeugklassifizierungen zuzulassen, sondern auch eine Vereinheitlichung der Steuern, wobei es angemessen wäre, sich auch mal an den niedrigeren Tarifen der umliegenden Staaten zu orientieren, statt immer nur Vorreiter in Spitzensteuersätzen zu sein.
Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus.
Sehr geehrter Herr Benthien,
vielen Dank für Ihre Frage nach der Besteuerung von Geländewagen.
Leider kann ich Ihnen nicht die gewünschte Antwort geben. Dies hat mehrere Gründe.
Zum einen war die deutsche Regelung des § 23 Abs. 6 a StVZO nicht mehr mit dem EG-Recht vereinbar und musste daher geändert werden. Zum anderen stehe ich aber auch inhaltlich hinter der Gleichbehandlung von Geländewagen und PKW, solange erstere nicht tatsächlich als Nutzfahrzeuge eingesetzt werden.
Sie lassen ja selbst in Ihrer Frage erkennen, dass Sie mit der höheren Besteuerung der schweren SUV-Geländewagen einverstanden sind. Die höhere Besteuerung hat – neben der notwendig gewordenen Änderung durch EG-Recht – auch die Grundlage, dass diese schweren Fahrzeuge nicht nur Feinstaub produzieren, sondern auch erhebliche Mengen Kraftstoff benötigen. Die Umweltbelastung durch diese Geländewagen ist also in mehrfacher Hinsicht erheblich.
Sie selbst fahren, wie Sie schreiben, ein 18 Jahre altes Modell. Sicherlich ist dies in Fragen des Gewichts und der PS-Kraft nicht mit den neueren Modellen vergleichbar. Jedoch gibt es aus meiner Sicht auch hier gute Gründe, diese Fahrzeuge in der Besteuerung mit PKW gleichzusetzen. Der Wagen mag keinen Feinstaub produzieren, er wird aber auch einen relativ hohen Kraftstoffverbrauch haben. Hinzu kommt, dass die älteren Motorenmodelle auch in anderer Hinsicht deutlich mehr Umwelt belastende Abgase produzieren, als dies die neueren tun.
Daher bin ich nicht bereit, mich für die von Ihnen gewünschte Gesetzesänderung einzusetzen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis für meine Antwort, jede andere wäre unehrlich.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Kröning