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Volker Kröning
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Frage von Markus O. •

Frage an Volker Kröning von Markus O. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Kröning,

mich interessiert ihre Meinung zu dem Gesetzentwurf für Netzsperren gegen Kinderpornografie.
Ist es nicht sehr viel Sinnvoller eine Löschung der betreffenden Inhalte einzufordern, als eine nicht transparente Infrastruktur zur Sperrung von Internetinhalten einzuführen? Haben Sie keine Bedenken, dass bald auch andere Inhalte gesperrt werden könnten?

Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Oberließen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Oberließen,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei abgeordnetenwatch.de vom 26.Mai 2009, in dem Sie sich kritisch mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen auseinandersetzen.
Sexuelle Gewalt gegen Kinder ist ein abscheuliches Vergehen. In den vergangenen Jahren ist deshalb das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie lückenlos unter Strafe gestellt worden. Die Verbreitung von Kinderpornographie hat insbesondere im Internet in den letzten Jahren dramatisch zugenommen. Gleichzeitig ist eine Tendenz zu immer jüngeren Opfern festzustellen.

Gerade der kommerziellen Verbreitung über das Internet darf nicht tatenlos zugesehen werden. Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornographie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internprovidern heruntergenommen. Dieser direkte Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Deshalb ist es notwendig, den Zugang zu entsprechenden kinderpornographischen Internetangeboten von Deutschland aus zu sperren.

Der SPD-Bundestagsfraktion war bereits zu Beginn dieser Diskussion voll bewusst, dass wir uns in einem Spannungsfeld zwischen dem notwendigen Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und den hierdurch betroffenen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger bewegen. Deshalb haben wir stets deutlich für eine entsprechende Internetsperre eine gesetzliche Grundlage für erforderlich gehalten, um rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen zu können. Wie Sie wissen, hat es vor kurzem bereits vertragliche Vereinbarungen mit großen Internetprovidern gegeben; sie unterliegen jedoch Zweifel an ihrer rechtlichen Zulässigkeit bzw. Rechtsfestigkeit.

Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf verfolgen wir daher das Ziel, den Zugang zu kinderpornographischen Inhalten verbindlich zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt uns daher entscheidend darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.

Die SPD-Fraktion wirbt dafür, sowohl das Thema Kinderpornographie als auch die Nutzung eines freien Internets mit der gebotenen Sensibilität zu behandeln. Der wichtige Kampf gegen Kinderpornographie im Internet und die Rechte der Internet-Nutzer müssen sich nicht ausschließen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir insbesondere prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf der Regierung in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht noch verbessert werden kann.

Eins ist allerdings klar: Weitere Schritte sind erforderlich, um Kinderpornographie effektiv zu bekämpfen. Die SPD-Fraktion hat dazu mit ihren 10-Punkte-Plan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ein umfassendes Konzept mit weiteren konkreten Maßnahmen vorgelegt.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Kröning