Frage an Volker Kröning von Stephanie von B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Kröning,
derzeit sorgt Günter Wallraff mit seiner Recherche über Callcenter für einiges Aufsehen. Die zum Teil skrupellosen Methoden im Bereich des Outboundings werfen ein deutliches Licht auf die Mängel im Verbraucherschutz und auf die desolate Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Meine Frage an Sie lautet daher: Sehen Sie eine Möglichkeit, auf gesetzlichem Wege den Verbraucherschutz zu erhöhen und vor allem die Rechte der Arbeitnehmer in diesem Bereich zu stärken?
Sehr geehrte Frau von Bremen,
vielen Dank für Ihre Frage zu den Methoden einiger Callcenter; sie sind uns allen nur zu gut bekannt. Wie Sie bin auch ich der Meinung, dass der Verbraucherschutz hier noch deutlich verbessert werden muss. Deshalb freut es mich auch, dass die Bundesministerin für Justiz, Brigitte Zypries, bereits tätig ist.
Nach derzeitiger Rechtslage sind unerwünschte Telefonwerbeanrufe nach §7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten. Betroffene können sich mit ausführlichen Angaben zu derartigen Anrufen an die Verbraucherzentralen oder an die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. Bad Homburg wenden. Diese können dann gegen die Firmen notfalls auch rechtlich vorgehen und eine Unterlassung bzw. bei Zuwiderhandlung dagegen eine Vertrags- oder Ordnungsstrafe durchsetzen.
Zurzeit arbeitet das Bundesministerium der Justiz (BMJ) an Verschärfungen des UWG, um Praktiken, wie sie Günter Wallraff beschreibt, besser entgegentreten zu können und den Druck auf Callcenter gegen solche dubiosen Praktiken zu erhöhen. Dazu gehört ein Verbot der Rufnummernunterdrückung, das dazu beitragen kann, die Verursacher der ungewünschten Telefonwerbung zu identifizieren. Darüber hinaus wird über verschiedene Möglichkeiten nachgedacht, die Strafbarkeit dieser Anrufe zu erhöhen. Eine ausführliche Darstellung finden Sie in dem Bericht des BMJ über Telefonwerbeanrufe im Internet unter http://www.bmj.bund.de/files/-/2306/Bericht%20des%20BMJ%20zum%20Thema%20unerw%FCnschte%20Werbeanrufe.pdf
Was den Schutz von Arbeitnehmern angeht, so gilt, dass niemand - auch nicht eine Arbeitsagentur oder eine Arbeitsgemeinschaft - eine Person zu strafbaren Handlungen zwingen darf. Um solche handelt es sich bei den beschriebenen Praktiken der Callcenter. Wenn eine Arbeitsagentur einem Arbeitslosengeldempfänger diese Leistungen aufgrund der Ablehnung eines solchen Stellenangebots trotzdem kürzt, so kann der Betroffene vor dem Sozialgericht dagegen klagen. Das Problem ist zwar grundsätzlich der Beweis dieser Praktiken, das Sozialgericht ist aber zu Ermittlungen von Amtswegen her verpflichtet.
Mir scheint, das Problem ist in diesem Fall nicht nur das geltende Recht, sondern vor allem dessen mangelnde Bekanntheit. Der Artikel von Günter Wallraff, aber auch die Tätigkeit der Verbraucherzentralen und die Bestrebungen des BMJ tragen glücklicherweise dazu bei, dass die Verbraucher besser über ihre Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt werden. Nur mit ihrer Mithilfe wird es gelingen, Callcentern mit solchen unlauteren Praktiken das Handwerk zu legen.
Ich kann jedem Betroffenen nur empfehlen, sich an die angegebenen Stellen zu wenden und den unerwünschten Anrufern mit rechtlichen Schritten zu drohen.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Kröning