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Volker Kröning
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Frage von Leon W. •

Frage an Volker Kröning von Leon W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kröning,

sicherlich haben Sie bereits von den Plänen des Bundesministers des Inneren, Herrn Dr. Schäuble, gehört. Er versucht, die Angst der Bürger vor einer Terrorgefahr zu schüren und darauf aufbauend die Unschuldsvermutung und damit den Rechtsstaat und wichtige Grundrechte abzuschaffen. Dies würde eine Zeit der staatlichen und justiziellen Willkür einläuten.

Außerdem hat das Kabinett kürzlich die Vorratsdatenspeicherung beschlossen, mit der alle Bürger pauschal verdächtigt werden.

Daher möchte ich Sie fragen, wie Sie gedenken, im Bundestag einerseits zur Vorratsdatenspeicherung und andererseits zu den aktuellen Gesetzesvorhaben Herrn Dr. Schäubles abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Leon Weber

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weber,

vielen Dank für Ihr Interesse an grundsätzlichen und aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit unter rechtsstaatlichen Bedingungen.

Wir verfolgen eine Politik der Inneren Sicherheit mit Augenmaß und werden uns daher alle Forderungen nach Verschärfung der Sicherheitsgesetze, die wir für unverhältnismäßig halten, widersetzen. So haben wir zwar der Aufnahme von Fingerabdrücken in die Pässe zugestimmt, aber die von der Union geforderte dauerhafte Speicherung der Fingerabdrücken außerhalb der Pässe in den Passregistern verhindert. Auch befürworten wir einen Einsatz der Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei "im Innern" zur Abwehr von Gefahren auf See und aus der Luft, lehnen aber einen Einsatz der Bundeswehr darüber hinaus strikt ab.

Auch wenn die SPD in vielen Punkten mit Minister Schäuble nicht übereinstimmt, so muss ich ihn doch in Schutz nehmen, soweit ihm vorgeworfen wird, er wolle die Unschuldsvermutung abschaffen. In einem Interview mit der Zeitschrift STERN hat er erklärt, dass im Bereich der sog. Gefahrenabwehr im Gegensatz zur Strafverfolgung die Unschuldsvermutung keine Anwendung findet. Das ist durchaus zutreffend, da die Unschuldsvermutung Personen vor Strafe schützt, soweit die strafrechtliche Schuld nicht zur Überzeugung des erkennenden Gerichts zweifelsfrei bewiesen ist. Im Bereich der Gefahrenabwehr geht es dagegen überhaupt nicht um die Bestrafung für in der Vergangenheit begangene Straftaten, sondern um die Abwendung drohender Gefahren in der Zukunft.

Sie sprechen auch die sog. Vorratsdatenspeicherung an. Vorgesehen ist hier, dass die Telekommunikationsunternmehmen zukünftig die sog. Verbindungsdaten (nicht die Inhalte von Gesprächen) für sechs Monate speichern müssen. Diese wird gerade nicht zu einer pauschalen Überwachung oder Verdächtigung der Bürger führen. Bislang dürfen die Unternehmen diese Daten bis zu sechs Monaten zu Abrechungszwecken speichern, müssen dies aber nicht. Doch klar ist: Die Voraussetzungen für den Zugriff auf diese Daten durch die Sicherheitsbehörden bleibt unverändert und setzt z.B. für die Strafverfolgungsbehörden ein konkretes Ermittlungsverfahren und eine richterliche Genehmigung voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Volker Kröning