Frage an Volker Kröning von Bernd F. bezüglich Bundestag
Viele Städte und Gemeinden sind aufgrund leerer Kassen nicht mehr in der Lage
die notwendigsten Aufgaben zu erfüllen. Die Folgen sind täglich spürbar:
Öffentliche Gebäude und Straßen sind baufällig. Dringende Reparaturen werden
verschoben. Büchereien, Schwimmbäder, Museen und Theater stehen in der
Diskussion oder werden geschlossen.
Den Städten und Gemeinden werden immer mehr gesetzliche Pflichten ohne
finanziellen Ausgleich auferlegt.
Welche Reformen müssen Ihrer Auffassung nach durchgeführt werden, um die Städte
und Gemeinden wieder auf eine solide finanzielle Basis zu stellen?
Sehr geehrter Herr Freemann,
Sie haben mich mit Ihrer Mail vom 6. August 2005 nach der finanziellen Lage der Kommunen gefragt, offenbar nachdem Sie beim Thema „Föderalismus“ recherchiert hatten.
Dazu zunächst als Fakten: Die finanzielle Ausstattung „der“ Kommunen – also bei einer Gesamtbetrachtung aus der Sicht des Bundes – hat sich in den letzten Jahren durch die Gewerbesteuerreform und durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe erheblich und nachweisbar verbessert. Die Fakten kann ich Ihnen ergänzend zur Verfügung stellen.
Beide Ergebnisse gehen zurück auf die vor Jahren von der Bundesregierung eingesetzte „Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen“, an der auch Gemeinden und Länder mitgewirkt haben. Ebenso haben – wie Sie wohl wissen – die Länder in ihrer breiten Mehrheit der sog. Hartz IV-Reform zugestimmt.
Ich betone dies, weil nach unserer verfassungsrechtlichen Ordnung für die Gemeinden unmittelbar die Länder verantwortlich sind, und dies heißt nicht nur im Innen- sondern auch im Außenverhältnis. Vor allem sind sie dafür verantwortlich, finanzielle Effekte von Entlastungen, die aus der Bundesgesetzgebung resultieren, an die Kommunen weiterzureichen. Dies gilt beispielhaft für die Entlastung, die dadurch entsteht, dass hunderttausende von bisherigen Sozialhilfeempfängern, die durch das neue Recht als erwerbsfähig eingestuft werden, nun in die Verantwortung des Bundes – genauer: der Bundesagentur für Arbeit – fallen, sowohl was die Grundsicherung angeht, als auch den Anspruch auf Beratung und Vermittlung.
Lassen Sie mich im Übrigen bitte noch anfügen, dass auch in der Kommission des Bundestages und des Bundesrates zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung ausführlich über eine Stärkung der Kommunen verhandelt worden ist. Dies galt nicht unmittelbar in finanzieller Hinsicht, sondern in verfassungsrechtlicher Hinsicht, kann jedoch auch finanzielle Bedeutung erlangen: Die Kommunen sollen nämlich in Zukunft in Fragen der Behördenorganisation und des Verwaltungsverfahrens unabhängiger von der Bundesgesetzgebung werden als bisher.
Ich hoffe, dass die Föderalismusreform nach der Wahl weitergeht und werde mich dafür einsetzen. Dies ist neben der Arbeit im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mein zweiter Schwerpunkt in der zurückliegenden Legislaturperiode gewesen und wird es auch noch hoffentlich in der nächsten Wahlperiode bleiben.
Dafür wäre ich Ihnen für Ihre Unterstützung dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Kröning