Frage an Volker Kröning von Rolf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kröning,
nachdem ich Ihre Antwort auf Herrn Hannemans Frage gelesen habe, bleibt mir eines unklar.
Sie schreiben: "Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte ausgeschlossen bleiben soll."
Wie wird sichergestellt, dass dies auch der Fall bleibt? Durch dieses Gesetz wird die Sperrung einzelner Internetangebote möglich, weil die dazu notwendige Technik jetzt angeschafft und installiert wird. Diese dann vorhandene Infrastruktur wird sicherlich weitere Begehrlichkeiten wecken ("Killerspiele" und Volksverhetzung waren ja schon in der Diskussion).
Bei der Einführung der LKW-Mautinfrastruktur wurde "sichergestellt", dass die anfallenden Daten nur für Abrechnungszwecke verwendet werden "sollen". Inzwischen dienen sie auch zur Strafverfolgung und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten mit Mautdaten ist sicherlich nur eine Frage der Zeit.
Wie ist also sichergestellt, dass diese neue Infrastruktur nicht zur Sperrung anderer Angebote genutzt wird?