Frage an Volker Kauder von Werner J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kauder,
im Zuge der Diskussion um die Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben Sie persönlich aber auch ihre Fraktion Kritik einstecken müssen. Die Kritik richtet sich dagegen, daß Ihre Fraktion den Scholz-Rüttgers-Vorschlag einer Grundgesetz-Änderung abgelehnt hat. Es wird behauptet, die ARGE-Jobcenter seien in Kürze handlungsunfähig und dies angesichts des bevorstehenden Anstiegs der Arbeitslosigkeit. Ferner würden den ARGE-Jobcentern die Mitarbeiter weglaufen. Diese Kritik ist unbegründet:
- Als zum 01.01.2005 das Hartz IV-Gesetz in Kraft trat, wurden statistisch ca. 5 Mio. Arbeitslose gezählt. Es ist für die Jobcenter also kein Novum, sich dieser Arbeitslosigkeit zu stellen.
- Der Alltag abeitssuchender Menschen wie auch der der Mitarbeiter in den ARGE-Jobcentern ist - entgegen der Darstellung des BMAS - von täglichen Ärgernissen geprägt. Diese Mißstände haben ihre Ursache in der zentralistischen auf Massenverwaltung ausgerichteten Dominanz der BA. Wenn die Pläne des Herrn Scholz umgesetzt würden, dann würden diese Mißstände grundgesetzlich verankert, d.h. genau dann würden die ARGE-Jobcenter ihr bestes Personal verlieren.
- Das BVerfG hat für die Grundsicherung für Arbeitssuchende eine Neuordnung verlangt. Daher sollte der Fehler korrigiert, nicht aber im Grundgesetz festgeschrieben werden. Ziel der Korrektur sollte es sein, zu einer verfassungsgemäßen, menschenorientierten und damit dezentralen Organisationsform zu kommen.
Daher meine Frage: Können Sie sich vorstellen, eine Organisationsform zu schaffen, die sich an den jüngsten Vorschlag der bayerischen Staatsregierung anlehnt: Die ARGE-Jobcenter werden aufgelöst. Die BA ist zuständig für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, die Kommunen sind zuständig für alle Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Ich bedanke mich dafür, daß Sie sich dem Verschlechterungsvorschlag des Herrn Scholz widersetzen.
Mit freundlichem Gruß
Werner Joos