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Volker Kauder
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Frage von André M. •

Frage an Volker Kauder von André M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kauder,

ich schreibe Sie an als Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion.

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß auch das novellierte Bundestagswahlrecht verfassungswidrig ist und neu gefaßt werden muß. Neben dem negativen Stimmgewicht ging es dabei vor allem um die Überhangmandate. Was halten Sie in diesem Zusammenhang von folgendem Vorschlag:

In Zukunft wird nur noch ein Viertel der Sitze des Bundestages durch Direktmandate besetzt, die restlichen drei Viertel über die Landesliste. Dazu müßte man nur die Wahlkreise vergrößern, so daß sich ihre Zahl halbiert.

Ergebnis ist eine Verringerung des Gewichtes der Erststimmen, was meiner Meinung nach gerechtfertigt ist, da die Bundestagswahl ihrem Wesen nach eine Verhältniswahl ist. Und das Phänomen der Überhangmandate dürfte damit vom Tisch sein, denn bei nur 25% Direktmandate ist es unwahrscheinlich, daß eine Partei mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen zustehen würden.

Über eine Antwort würde ich mich freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
André Meyer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. Juli 2012 zur anstehenden Reform des Bundestagswahlrechts. Als stellvertretender Vorsitzender für die Bereiche Innen und Recht bin ich zusammen mit dem Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer für die CDU an der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe beteiligt, die diese Reform erarbeitet. In dieser Eigenschaft hat mich der Fraktionsvorsitzende Volker Kauder um Beantwortung Ihres Schreibens gebeten.

Daher freut es mich sehr, dass sowohl Volker Kauder als auch mich zahlreiche Zuschriften von interessierten Bürgerinnen und Bürgern erreicht haben, die sich ihre eigenen Gedanken über die bestmögliche Reform gemacht haben.

Aufgrund der Menge an Zuschriften ist es mir leider nur möglich, Ihre Vorschläge nach und nach durchzuarbeiten, um sie auf diese Weise in die parlamentarischen Beratungen einfließen zu lassen. Ich bitte dafür um Verständnis.

Ihre Idee, ein Viertel der Sitze durch Direktmandate und drei Viertel über die Landesliste zu besetzen, finde ich interessant. Sie hätte, wie Sie richtig schreiben, zur Folge, dass die Wahlkreise sehr stärk vergrößert werden müssten, was insbesondere in bevölkerungsärmeren Regionen dazu führen könnte, dass ein Abgeordneter eine riesige Fläche zu betreuen hat. Es ist ihm dann kaum noch möglich, gute und zielgerichtete Wahlkreisarbeit zu leisten. Daher halte ich diese Lösung für problematisch. Abgesehen davon, ist ein Neuzuschnitt von Wahlkreisen vor der Bundestagswahl 2013 nicht mehr möglich, da bereits die Kandidatenaufstellungen laufen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Krings MdB