Frage an Volker Kauder von Helga S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Kauder. Stimmt es, daß das Beamtenrecht vorsieht, daß eine geschiedene Frau, die aus der Pension ihres geschiedenen Mann Alterspension erhält - was korrekt wäre - diese weiter bezieht, wenn sie sich wiederverheiratet?
Wenn das so wäre, müßten die Renter auf die Barrikaden gehen! Das wäre keine Gleichheit vor dem Gesetz. Warum hat die Regierung dies, wenn es denn so wäre, noch nicht geändert?
Ich möchte dieses Thema auch für die Öffentlichkeit aufnehmen und bitte um Ihre Antwort.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen Helga Schmidt
Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de an den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Herrn Volker Kauder MdB. Er hat uns gebeten, in Ihre Frage zu beantworten.
Bei einer Ehescheidung kann - entsprechend Ihrer Frage - der geschiedenen Ehefrau ein Versorgungsausgleichsanspruch zugesprochen werden, unabhängig davon, ob ihr ehemaliger Ehemann Beamter oder Angestellter/Arbeiter ist. Dieser Anspruch geht in das Eigentum der geschiedenen Ehefrau über und ist entsprechend Art. 14 GG geschützt. Er bleibt daher auch im Fall der Wiederverheiratung erhalten - unabhängig davon, ob sie ehemals mit einem Beamten oder einem anderen Arbeitnehmer verheiratet war. Es handelt sich bei dem Sachverhalt nicht um eine beamtenrechtliche Frage, sondern um eine zivilrechtliche. Das Weiterbestehen des Versorgungsausgleichsanspruchs nach der Wiederverheiratung ist daher unabhängig davon, ob der vormalige Ehemann im Öffentlichen Dienst beschäftigt war oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
>>> CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Bürgerinformation
Berlin, 12. Juli 2007